Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Darf eine Fluggesellschaft die Stornierung eines Tickets von vorneherein ausschließen, so dass der Passagier im Zweifelsfall auf seinen Kosten sitzen bleibt? Darüber gibt es schon länger Streit.
In einem Fall hat das Landgericht Köln zugunsten der Airline entschieden (Az.: 6 S 220/15), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet. In dem Berufungsverfahren ging es um Flugtickets des Tarifs "Economy Basic" - die Stornierung ist dabei laut AGB ausgeschlossen. Die Kläger wollten dies nicht akzeptieren und gingen vor Gericht. Während das Amtsgericht ihnen Recht gab, entschied das Landgericht anders.
Bei dem Tarif handele es sich um eine Individualvereinbarung zwischen Fluggast und Unternehmen. Dem Kunden werde bei der Buchung die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Konditionen gelassen. Dies sei auch transparent auf der Webseite zu erkennen gewesen. Der Passagier könne bei einer Stornierung somit nicht den Ticketpreis zurückfordern, so das Gericht.
Wichtig für Flugreisende: Steuern und Gebühren gibt es bei einer Stornierung immer zurück - so auch im verhandelten Fall. Hier waren es immerhin 384 Euro. © dpa
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