Potsdam (dpa/tmn) - Auch wenn es schwer nachzuweisen ist: Urlauber können Mängel an der Ferienwohnung noch nachträglich reklamieren. So geht's.
1. Telefonate und Notizen
Reklamieren Urlauber Mängel später telefonisch, sollten sie nicht vergessen, sich den Name ihres Gesprächspartners und die Uhrzeit des Telefonats aufzuschreiben. Auch den Inhalt des Gesprächs notieren sie sich grob und lassen sich ihre Mitschrift idealerweise von einem weiteren Anwesenden gegenzeichnen, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Notizen dienen als Beleg, dass der Mangel umgehend gemeldet wurde.
2. Beweise
Nachträglich können Urlauber nur schwer nachweisen, dass ein bestimmter Mangel vorlag und sie diesen nicht selbst verursacht haben. Wichtig: Mängel fotografieren und Zeugen dazu holen. "So ist es leichter, Ansprüche glaubhaft zu machen", erklärt Fischer-Volk.
3. Rechte
Bei Mängeln in Ferienwohnungen, die beim Eigentümer gebucht worden sind, greift in Deutschland das Mietrecht: Urlauber können dann anteilig die Miete mindern. Bei Buchungen über Reiseveranstalter gilt für Buchungen bis Ende Juni 2018 noch das Pauschalreiserecht. © dpa
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