Bei immer mehr Fluggesellschaften muss der Passagier extra für einen Koffer zahlen. Da bietet es sich an, nur mit Handgepäck zu reisen. Das ist aber gar nicht mal so einfach. Denn Flüssigkeiten, Labello, Cremes und Zahnpasta, dürfen eine Höchstmenge nicht überschreiten. Auch andere Gegenstände dürfen Sie nicht ohne weiteres mitnehmen. Das gehört alles nicht ins Handgepäck.

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Jedes Jahr fliegen viele Deutsche in den Urlaub, weil dieses Verkehrsmittel mit vielen Annehmlichkeiten verbunden ist: Es geht schnell, stressfrei, bequem und vor allem ohne Staus. Das einzige, was wirklich nervenaufreibend sein kann, ist die Sicherheitskontrolle mit dem Scan des Handgepäcks.

Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.

Gesetzliche Regelung bei Flüssigkeiten

Wenn Sie mit einem Koffer reisen, sollten Sie alle Behältnisse mit Flüssigkeiten dort verstauen. Flüssigkeiten im Handgepäck sollten nur mitgenommen werden, wenn Sie diese unbedingt benötigen.

Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck dürfen nicht mehr als 100 Milliliter umfassen. Unter den Begriff Flüssigkeit fallen unter anderem Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern. Das sind zum Beispiel Zahnpastatuben, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Kosmetik und andere Artikel mit einer ähnlichen Konsistenz.

Auch hier gibt es Ausnahmen: Medikamente und Spezialnahrung wie Babynahrung dürfen im Handgepäck auch in Behältnissen mitgeführt werden, die größer als 100 Milliliter sind.

Alle Behältnisse mit Flüssigkeiten müssen in einer durchsichtigen und wiederverschließbaren Tüte mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter aufbewahrt werden.

Die Tüte sollte an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel mit sich führen.

Diese Waffen dürfen nicht ins Handgepäck

Geräte die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und schwere Verletzungen herbeiführen können, dürfen nicht ins Handgepäck. Dazu zählen:

  • Feuerwaffen wie Pistolen und Revolver
  • Luftdruck- und CO2-Waffen wie Luft- oder Pelletpistolen
  • Spielzeugwaffen, die mit einer echten Waffe verwechselt werden können
  • Teile von Feuerwaffen außer Zielfernrohre
  • Signalpistolen
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile
  • Abschussgeräte für Harpunen
  • Schleudern und Katapulte

Ins Handgepäck gehören auch keine Geräte, die dafür da sind, jemanden zu betäuben oder bewegungsunfähig zu machen. Dazu zählen:

  • Gegenstände Zur Schockbetäubung wie Taser
  • Apparate zur Viehbetäubung und -tötung
  • Chemikalien, Gase und Sprays, die handlungsunfähig machen, wie Reiz- und Tränengas sowie, Pfeffer- und Säuresprays

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die für schwere Verletzungen sorgen können und die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden, sind ebenfalls strengstens verboten. Dazu zählen:

  • Munition und Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Imitationen von Sprengkörpern
  • Minen, Granaten und militärische Sprengkörper
  • Dynamit und Schießpulver
  • Rauchkanister und -patronen
  • Feuerwerkskörper

Werkzeug gehören nicht ins Handgepäck

Spitze und scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen hervorgerufen werden können, haben in Ihrem Handgepäck nichts zu suchen. Dazu zählen:

  • Hackwerkzeuge wie Äxte
  • Eispickel
  • Rasierklingen
  • Teppichmesser
  • Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern
  • Scheren mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern
  • Schwerter und Säbel

Bei dieser Regelung sind Nagelscheren zwar ausgenommen, trotzdem empfiehlt es sich, diese nicht im Handgepäck mitzuführen. In Deutschland sind sie theoretisch erlaubt, die Regelungen in anderen Ländern weichen aber davon ab.

Werkzeuge, die schwere Verletzungen herbeiführen können und die Sicherheit der Luftfahrt gefährden, müssen in den Koffer oder zu Hause bleiben. Dazu zählen:

  • Brecheisen
  • Bohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge von über sechs Zentimetern, die als Waffe benutzt werden können
  • Sägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte

Es gibt auch einige stumpfe Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden und schwere Verletzungen hervorrufen können. Sie werden bei der Sicherheitskontrolle konfisziert. Dazu zählen:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke
  • Ski- und Wanderstöcke, die nicht als Gehhilfe gebraucht werden
  • Billardstöcke und Paddel
  • Golfschläger und Angelruten
  • Fotostative
  • Messschieber
  • Handfesseln
  • Schlittschuhe

Wenn Sie keines dieser Gegenstände im Handgepäck mit sich führen, können Sie entspannt durch die Sicherheitskontrolle und in den nächsten Urlaub starten.

(ff)

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