In Europa sind zum 15. Juni die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft worden. Einige Fallstricke hat der Grundsatz "Roam like at home" dennoch.

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"Roam like at home": Mit diesem Motto ist die EU-Roaming-Verordnung am 15. Juni in Kraft getreten. Durch die Verordnung können Urlauber ihren Mobilfunktarif im EU-Ausland zu den Konditionen nutzen, wie in ihrem Heimatland.

Jedoch gilt die Verordnung nicht für alle EU-Länder oder auf Kreuzfahrten. Wir haben die wichtigsten Stolperfallen für Sie zusammengefasst.

Wo gilt die Roaming-Verordnung und wo nicht?

Die neue Verordnung gilt ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu gehören die EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island und Norwegen.

In der Schweiz und in Drittstaaten, wie der Türkei gelten weiterhin andere Tarife, die telefonieren oder SMS schreiben teurer machen können.

Ebenso gilt die Verordnung nur auf dem Festland oder Inseln. Wer beispielsweise eine Kreuzfahrt unternimmt oder auf einer Fähre übersetzt und dort das Bordnetz nutzt, ist nicht vor teuren Roaming-Gebühren sicher. Auch wer im Flugzeug im Internet surfen möchte, muss mit höheren Gebühren rechnen.

Muss jeder Betreiber Roaming anbieten?

Die neue EU-Verordnung ist nicht zwingend und kann vertraglich teilweise oder ganz ausgeschlossen werden.

Urlauber sollten sich vor ihrer Reise erkundigen, ob der eigene Vertrag Klauseln zum Roaming im Ausland enthält oder ob der Netzbetreiber den Altvertrag bereits an die neue EU-Verordnung angepasst hat.

Welche Leistungen von "Roam like at home" kann ich im Urlaub nutzen?

Die neue EU-Verordnung umfasst Datenverbindungen, SMS und Telefonate. Bei Reisen in der Europäischen Wirtschaftszone wird auch eine Verbindung ins Heimatland wie ein Telefonat im Inland behandelt.

Eine Whatsapp-Nachricht vom Strand kostet also keine zusätzlichen Gebühren.

Telefoniert man jedoch von seinem Heimatland, in dem der Vertrag abgeschlossen ist, aus, beispielsweise von Deutschland nach Italien, so fallen auch weiterhin Kosten für Auslandsgespräche an. Diese sind jeweils nach Zonen gestaffelt.

Auch für Gespräche in Nicht-EWR-Länder fallen reguläre Roaming-Gebühren an.

Was passiert, wenn mein Datenvolumen aufgebraucht ist?

Anbieter können eine Grenze für die Intensität der Auslandsnutzung festlegen. Wird diese überschritten, so ist es dem Anbieter erlaubt, Aufschläge zu erheben: die so genannte Fair-Use-Policy.

Dadurch wollen die Provider verhindern, dass beispielsweise eine günstigere französische SIM-Karte hauptsächlich in Deutschland genutzt wird.

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