Kempten (dpa/tmn) - Der verschärfte Reisehinweis des Auswärtigen Amtes für die Türkei berechtigt in der Regel nicht zum kostenlosen Umbuchen oder Stornieren von gebuchten Urlaubsreisen in das Land.
"Ein Pauschalreisender kann den Reisevertrag bei erheblicher Gefährdung seiner Person durch höhere Gewalt kostenlos kündigen", erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Höhere Gewalt liege aber nicht vor. "Ohne eine Reisewarnung muss ein Urlauber selbst beweisen, dass er in der Türkei persönlich erheblich gefährdet ist."
Denkbar sind hier Gefahren, die entweder die Reisedurchführung oder die Person selbst betreffen - etwa eine willkürliche Festsetzung durch die türkischen Behörden, auf die nun auch das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen explizit hinweist. Im Streitfall zwischen Urlauber und Veranstalter muss ein Gericht entscheiden. Nach Ansicht von Führich dürften Richter allenfalls bei bestimmten Berufsgruppen wie Journalisten eine Gefährdung bestätigen, nicht aber beim durchschnittlichen Pauschalurlauber.
Auch der Deutsche Reiseverband weist darauf hin, dass für Türkei-Urlauber weiterhin die regulären Storno- und Umbuchungsgebühren gelten. Reisen in die Türkei fänden wie gebucht statt. Die Reiseveranstalter hätten die Entwicklung aber ständig im Blick und stünden im engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt.
Dieses hatte seine Reisehinweise für die Türkei geändert und dort auf die "freiheitsentziehenden Maßnahmen" verwiesen, von denen Deutsche in einigen Fällen betroffen gewesen seien. Es rät in diesem Zusammenhang zu "erhöhter Vorsicht".
Was die Reisehinweise bedeuten
Die Risiken für Reisende sind von Land zu Land unterschiedlich. Eine Übersicht gibt das Auswärtige Amt (AA) online in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Akute Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn das AA eine Reisewarnung ausspricht. Das gilt in der Regel für Kriegs- und Konfliktstaaten. Aktuell gibt es Reisewarnungen für Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak, Jemen und Somalia sowie den Gaza-Streifen in den Palästinensischen Gebieten. Für manche Länder gibt es zudem Teilreisewarnungen. Dann sind dort nur bestimmte Regionen lebensgefährlich, etwa der nördliche Sinai in Ägypten.
Statt ausdrücklich davor zu warnen, kann das AA von Reisen in Länder oder Regionen abraten oder dringend abraten. Letzteres gilt derzeit etwa in der Türkei für die Grenzgebiete zu Syrien und zum Irak.
Wichtig für Pauschalurlauber: Erst wenn das AA ausdrücklich vor einem Land oder einer Region warnt, holen deutsche Reiseveranstalter ihre dortigen Gäste auf jeden Fall nach Deutschland zurück. Und Urlauber dürfen gebuchte Reisen dorthin gebührenfrei stornieren. Es handelt sich um höhere Gewalt. Rät das AA lediglich dringend von einem Reiseziel ab, ist die Lage nicht so eindeutig: Auch dann kann höhere Gewalt und damit ein kostenloses Stornorecht vorliegen - es muss aber nicht so sein. Es gibt Veranstalter, die Reisen in Länder und Regionen anbieten, von denen das AA dringend abrät.
Das AA kann in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu einzelnen Ländern außerdem auf generelle Gefahren durch hohe Kriminalität oder Terrorismus aufmerksam machen, ohne von Reisen abzuraten. © dpa
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