Berlin (dpa/tmn) - Busfahrer sind nicht dazu verpflichtet, auf der Strecke anzuhalten. "Es liegt im Ermessen des Fahrers beziehungsweise seiner Leitstelle, ob er eine Alternativroute nimmt oder einen Zwischenstopp einlegt", sagt Matthias Schröter vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO).
Zum Beispiel bei dringenden Bedürfnissen können Fernbus-Reisende den Busfahrer nur um einen Zwischenstopp bitten. Im Zweifel sei der Fahrer auch nicht berechtigt, Fahrgäste einfach aussteigen zu lassen, sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Denn verletzt sich ein Fahrgast beim Aussteigen, haften Fahrer oder Busunternehmen unter Umständen.
Bei Verspätungen im Fernbus gilt laut den 2013 eingeführten Fahrgastrechten für Busreisende: "Mögliche Entschädigungen greifen bei Fernbusreisen erst ab einer Wegstrecke von 250 Kilometern", sagt Klewe. Und zwar nur, wenn der Bus an der Einstiegsstelle mehr als zwei Stunden zu spät abfährt. In diesem Fall bekommen sie den Ticketpreis erstattet. Bei höherer Gewalt wie Unwettern stehen die Busunternehmer nicht in der Pflicht.
Bei Bahnreisenden ist die Rechtslage anders: Ihnen steht ab 60 Minuten Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Kommt der Zug 120 Minuten oder mehr zu spät, erhält der Fahrgast laut SÖP 50 Prozent des Preises erstattet. Das gilt auch bei höherer Gewalt.
Werden sich Reisende und Fernbus-Anbieter nicht einigen, können sich Verbraucher an die SÖP wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Am Wochenende kamen Flixbus-Reisende sechseinhalb Stunden später an ihrem Ziel an. Der Grund: Der Fahrer sollte den Bus tauschen. Er fuhr deshalb die Strecke zurück. Die Fahrgäste bekommen laut einem Sprecher die Kosten erstattet und einen Gutschein für eine europaweite Freifahrt. © dpa
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