Rostock (dpa/tmn) - Bei Schiffstaufen und -paraden sowie anderen maritimen Feierlichkeiten lässt die Besatzung das sogenannte Schiffstyphon erklingen - zu Showzwecken. Doch wann ist das Läuten wirklich vorgeschrieben?
Aida Cruises zufolge dient das Schiffshorn bei bestimmten gesetzlich geregelten Maßnahmen als akustisches Signal. Das gilt zum Beispiel bei eingeschränkter Sicht durch Nebel oder um im Ernstfall die Aufmerksamkeit anderer Schiffe zu erlangen.
Der Ton müsse zwei nautische Meilen weit zu hören sein, erklärt die Reederei. Die Hoheit über das Horn habe der wachhabende höchste Offizier. Er wird auch "Officer of the Watch" genannt. © dpa
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