Home Office im Ausland – Tipps & Fakten

Sie planen Home Office – vorübergehend oder längerfristig? Innerhalb der EU oder im Nicht-EU-Ausland? Was Sie rechtlich und steuerlich beachten sollten, plus weitere Tipps: Hier im aktuellen Blog-Artikel!
Keine Frage: Corona hat weltweit den Lebensalltag der Menschen auf den Kopf gestellt. Und auch im Arbeitsleben hat sich Einiges verändert:

Home Office wird zur Normalität

Was in vielen Unternehmen lange undenkbar war – das Arbeiten von zuhause aus – ist aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der Home-Office-Pflicht nun vielerorts Normalität. Zumindest in den Betrieben bzw. Geschäftsbereichen, in denen das digitale Arbeiten am Laptop und die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen per Telefon möglich ist:

So etwa hauptsächlich in den Branchen Datenverarbeitung und Informationsdienstleitung sowie Bildung, Kultur und Medien. Laut einer DAK-Studie wurde in diesen Bereichen im Jahr 2020 am meisten Home Office betrieben.

Auch im Jahr 2021 setzte sich der Home-Office-Trend fort – über ein Drittel der Deutschen hat pandemiebedingt im Frühjahr und Sommer 2021 Remote gearbeitet.

Home Office – auch nach der Pandemie ein akzeptiertes Modell?

Trotz vieler potenzieller Tücken und auch Nachteile des Home Offices (so z. B. mangelnde IT-Sicherheit oder soziale Isolation), scheint sich das mobile Arbeiten für viele bewährt zu haben.

Einige Unternehmen möchten ihren Angestellten daher auch nach der kritischen pandemischen Phase die Möglichkeit geben, im Home Office zu arbeiten. Zumindest an einem oder mehreren Tagen pro Woche. Und das eröffnet für viele Arbeitnehmende völlig neue Perspektiven:

Neuer Wohnort dank mobilen Arbeitens

Warum nicht an den Wunschwohnort umziehen, wenn die Arbeit digital und damit ortsunabhängig erledigt werden kann? Laut einer Studie des digitalen Branchenverbands Bitkom könnte sich jede/r fünfte Befragte einen Wechsel des Wohnorts vorstellen.

Und dieser muss nicht zwangsläufig in Deutschland liegen:

Home Office an den Urlaub drangehängt: Workation

Nach dem Traumurlaub noch ein paar Monate Home Office vor Ort dranhängen und die schöne Zeit im Ferienparadies zumindest noch für ein Weilchen verlängern? Als Workation wird dieses neue Modell bezeichnet, bei dem Arbeit (Work) mit Urlaub (Vacation) kombiniert wird.

Ebenfalls beliebt: Das Home Office nach einem Sabbatical – also einer Auszeit vom Job – das gern auch mal im Ausland verbracht wird.  

Temporäre "Remote Work" aus dem Ausland ist also durchaus eine realistische Option.

Home Office im Ausland: nicht nur für Grenzgänger eine Option

So wie manche in der aktuellen Situation Beruf und Urlaub/Auszeit miteinander vereinen, indem sie zumindest vorübergehend aus dem Ausland arbeiten, arbeiten pandemiebedingt auch viele Grenzpendlerinnen und -pendler vom ausländischen Wohnort aus. Doch hierbei gibt es – genau wie bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt – einiges zu beachten:

Home Office im Ausland: wenn es der Arbeitgeber erlaubt

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich besteht fernab der jeweils geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung keinerlei Recht auf das Arbeiten im Home Office – also auch nicht am eigentlichen, ursprünglichen Wohnort in Deutschland.

Aber: Sofern das beschäftigende Unternehmen Home Office erlaubt und diese Abmachung auch für das Home Office im Ausland im Arbeitsvertrag geregelt wird, steht digitalem Arbeiten aus dem Ausland nichts entgegen. Allerdings sind diese Punkte wichtig:

Steuerliche und arbeitsrechtliche Besonderheiten

Beim Arbeiten im Ausland spielen arbeits- und steuerrechtlich gesehen verschiedene Faktoren eine Rolle – aber auch die Sozialversicherung ist ein elementarer Punkt. Haben Sie also den Wunsch, im Ausland für ein deutsches Unternehmen zu arbeiten, sind z. B. diese Fragen wichtig:
 
  • Wo liegt der geplante Aufenthaltsort (EU-Mitgliedsland, Nicht-EU-Ausland)?
  • Wie viele Arbeitstage im Ausland sind vorgesehen (kurzfristig, also bis zu 182 Tage − oder mehr)?
  • Welche Staatsangehörigkeit haben Sie selbst?
Diese Faktoren entscheiden beispielsweise darüber, ob man automatisch ein Aufenthaltsrecht im Ausland erhält. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gestaltet sich das Ganze innerhalb der EU einfacher als in einem Nicht-EU-Land. Denn in der Europäischen Union herrscht die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit.
  Begibt man sich allerdings in Länder außerhalb der EU, die mit Blick auf Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung kein bilaterales Abkommen zum Arbeiten im Ausland mit Deutschland abgeschlossen haben, kann es kompliziert werden. Sowohl Unternehmen als auch die Angestellten müssen hier vorab einiges beachten:

Home Office im Ausland: Sozialversicherung

Für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die innerhalb der EU im Home Office arbeiten, gilt aktuell bis zu zwei Jahre lang automatisch das deutsche Sozialversicherungsrecht.
 
Corona-Sonderregelung für Pendlerinnen und Pendler aus dem Grenzgebiet:

Für Menschen, die im Grenzgebiet pendeln, gilt aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mit Blick auf die Sozialversicherung weiterhin Bestandsschutz (also eine Fortführung der arbeitsrechtlichen Sonderregelung) bis aktuell 30. Juni 2022. Dasselbe gilt auch für "Personen, die unabhängig von der aktuellen Situation auch ansonsten gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätig sind."
Hingegen gilt außerhalb der EU (in Ländern ohne entsprechendes bilaterales Abkommen) prinzipiell das Territorialprinzip: In dem Land, in dem tatsächlich gearbeitet wird, muss man sich auch an das entsprechende Sozialversicherungsrecht halten. Heißt:

Im schlimmsten Fall wären Sie als Angestellte/Angestellter in beiden Ländern sozialversicherungspflichtig und müssten doppelt Abgaben leisten. Auch der Arbeitgeber müsste dann zweifach die Beiträge zahlen.

Steuerpflicht beim digitalen Arbeiten aus dem Ausland

Ob für Sie beim Home Office im Ausland eine zusätzliche Steuerpflicht entsteht, hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
 
Tipp: Informieren Sie sich, ob zwischen Deutschland und dem von Ihnen gewählten Tätigkeitsstaat ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert.

Arbeitsrecht bei Home Office im Ausland

Aus Unternehmersicht ist die 183-Tage-Grenze auch mit Blick auf das Arbeitsrecht interessant: Werden Angestellte nur für bis zu 182 Tage pro Jahr zum digitalen Arbeiten ins Ausland entsendet, greift vorrangig das Arbeitsrecht des Heimatstaates.
 
Fazit: Der Auslandsaufenthalt im Home Office will gut vorbereitet sein

Arbeitsrechtlich sowie im Hinblick auf die Sozialversicherung und die Lohnsteuer sind kürzere Home-Office-Aufenthalte von bis zu 182 Tagen im EU-Ausland für Angestellte mit EU-Staatsbürgerschaft prinzipiell eher unproblematisch.

Im Nicht-EU-Ausland bzw. einem Land ohne bilaterale Abkommen kann sich dies jedoch schwieriger gestalten. Besprechen Sie Ihr Vorhaben daher unbedingt mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens.

Informieren Sie sich in jedem Fall auch genau über die länderspezifischen Vorgaben und Besonderheiten im Tätigkeitsstaat und setzen Sie sich nicht einfach auf eigene Faust als digitaler Nomade ins ausländische Home Office ab. Sonst drohen mitunter strafrechtliche Konsequenzen. 

Dasselbe gilt auch, wenn Sie über einen längeren Zeitraum im Ausland aus dem Home Office arbeiten. Vor allem dann, wenn keine bilateralen Abkommen existieren bzw. der Tätigkeitsstaat außerhalb der EU liegt.

Krankenversicherung im Ausland

Angestellte im Ausland können sich weiterhin in der deutschen Krankenversicherung versichern lassen. Aber Achtung: Es werden nur Behandlungskosten erstattet, die in Deutschland für eine bestimmte Krankenbehandlung entstehen. Das ist wichtig zu wissen, denn in anderen Ländern wie etwa den USA kann es wesentlich teurer werden. Die Differenz müssen die Angestellten dann selbst zahlen.

Tipp: Alternativ empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung. Je nach abgeschlossenem Tarif werden alle Kosten für Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalt und Rücktransport nach Deutschland übernommen.

Organisatorische Tipps für Ihren Auslandsaufenthalt

Neben den ganzen bürokratischen Aspekten stellen sich dann auch noch praktische Fragen zu Ihrem Aufenthalt im Ausland, so z. B.: Was geschieht während der Abwesenheit mit der Briefpost? Wer leert den Briefkasten− wer checkt, ob etwas Wichtiges dabei ist?

Briefe digital checken

Neben der ganzen digitalen Kommunikation spielen Briefe nach wie vor eine große Rolle. Für die Zeit Ihrer Abwesenheit sollten Sie also entsprechende Vorkehrungen treffen:

Für einen langen Auslandsaufenthalt empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag. Sind Sie allerdings nur kürzer im Ausland tätig, sollten Sie sich auf alle Fälle eine Vertrauensperson suchen, die Ihren Briefkasten regelmäßig leert. Und Sie können auch selbst Ihre Briefpost im Blick behalten: digital!

Eine elegante Möglichkeit ist hier die Briefankündigung per E-Mail. Als kostenlose Service-Funktion ist sie im WEB.DE Postfach aktivierbar und kündigt Ihnen bald eintreffende Briefpost vorab per E-Mail an. Das automatisiert erstellte Umschlagbild zeigt Ihnen weiterführende Details zur Sendung an. Bei wichtiger Post können Sie Ihre Vertrauensperson dann mit der Öffnung des Briefes beauftragen und im Zweifelsfall weitere Maßnahmen ergreifen: Rechnungen begleichen, Verträge kündigen etc.

Hinweis: Die hier aufgeführten Inhalte zum Thema Home Office im Ausland dienen lediglich zur Orientierung. Sie sind ausdrücklich nicht als Rechtsberatung gedacht. Für konkrete Anliegen wenden Sie sich bitte an eine Spezialistin/ einen Spezialisten.

Quellen:

https://www.dak.de/dak/download/studie-pdf-2448800.pdf, Stand: 24.02.2022

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mobile-arbeit-das-haeuschen-im-gruenen-dank-homeoffice-wuerden-viele-umziehen/26777724.html?ticket=ST-171-nGKGZ0UPFUPBaqu4W0cQ-ap5, Stand: 15.02.2022

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html, Stand: 24.03.2022

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Arbeiten-innerhalb-der-EU/Mobilitaet-innerhalb-der-EU/arbeitnehmer-freizuegigkeit.html, Stand: 15.02.2022

https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/coronainfo/coronaav/coronaav.html, Stand: 17.02.2022

https://www.arbeitnehmerkammer.de/arbeitnehmerinnen-arbeitnehmer/recht/arbeiten-aus-dem-ausland.html, Stand: 17.02.2022

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/D/004_Doppelbesteuerungsabkommen.html?view=renderHelp, Stand: 17.02.2022
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