Abstand halten: Das ist in der Coronakrise schon zur Gewohnheit geworden. Im Straßenverkehr wird die Regel allerdings oft missachtet, mit gefährlichen Folgen. Zu geringer Abstand zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Woran Sie sich beim Abstandhalten gut orientieren können.

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Den richtigen Abstand zu anderen Autos zu wahren, ist für viele Autofahrer eine Frage des Gefühls. Das hat fatale Folgen, wie die Unfallstatistik zeigt. Bei Unfällen mit Personenschäden rangiert "Ungenügender Abstand" auf Platz Vier der Unfallstatistik, gefolgt von "Fehler beim Überholen".

Marcellus Kaup vom TÜV SÜD erinnert daher: "Der notwendige Sicherheitsabstand hängt direkt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab". Er gibt eine Faustregel an die Hand, die jeder kennen sollte:

  • Der halbe Tachostand in Metern: Das sollte der minimale Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto sein.

Das heißt: Bin ich mit Tempo 100 km/h unterwegs, sollte ich einen Abstand von 50 Metern einhalten. Wem es schwer fällt, den Abstand richtig einzuschätzen, kann sich auf der Autobahn und auf Landstraßen an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren:

  • Leitpfosten stehen in der Regel jeweils in einem Abstand von 50 Metern zueinander. Wer hier mit Tempo 100 unterwegs ist, hält also unter Normalbedingungen mindestens diese Distanz ein.

Wann der Abstand zu erhöhen ist

Achtung allerdings: In Kurven und unübersichtlichen Bereichen wie etwa Steigungen stehen die Leitpfosten näher beisammen.

Zudem warnt Marcellus Kaup vom TÜV SÜD: "Die beschriebene Regel gilt nur für normale Sicht- und Straßenverhältnisse. Bei Nebel, starkem Regen, Schnee- oder Eisglätte, aber auch in unübersichtlichen Verkehrssituationen muss man die Distanz zum Vorausfahrenden deutlich erhöhen."

Unter solchen Umständen heißt es für Autofahrer auch: Geschwindigkeit anpassen und sich nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken lassen. Besonders ist auf den Abstand beim immer brenzligen Überholmanöver zu achten: Sowohl beim Auffahren auf das vorausfahrende Fahrzeug als auch beim Einscheren nach dem Überholen.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Je nachdem, wie weit der notwendige Sicherheitsabstand unterschritten wurde, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Hier einige Beispiele bei einem Tempo von mehr als 100 km/h:

  • Der Abstand ist geringer als 5/10 des halben Tachowertes, (bei 100 km/h würde das weniger als 25 Metern entsprechen): 75 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes (weniger als 15 Meter bei Tempo 100): 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
  • Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes, also bei 100 km/h weniger als fünf Meter: 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot.

Neue Regel: Abstand zu Fahrradfahrern einhalten

Kaup erinnert auch an die neue Regel, beim Überholen ausreichend seitlichen Abstand zu Fahrradfahrern einzuhalten:

  • mindestens 1,50 Meter innerorts
  • mindestens zwei Meter außerorts

"Die Distanz vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen." Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhält, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Härter fällt die Strafe aus, wenn dabei ein Kind, eine hilfebedürftige Person oder ein älterer Menschen überholt wurde: Hier sind 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig. Wird die Person verletzt, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. (af)

Verwendete Quellen:

  • TÜV Süd
  • Bußgeldkatalog.org
  • dpa
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