Allein im Jahr 2022 – neuere Zahlen gibt es nicht – gab es rund 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Fahrzeugen, dabei entstand ein Schaden von über 950 Millionen Euro. Das entspricht zirka 3.600 Euro pro Unfall. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) kommen mehr als eine Million Wildtiere bei Unfällen ums Leben.

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Darauf sollten Sie achten:

  • Abend und Morgenstunden: In der Dämmerung ist sehr häufig mit Wildwechsel zu rechnen.
  • Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit: Besonders in Waldgebieten oder an Rändern von Feldern sollten Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen und erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen.
  • Achten Sie auf Warnschilder, die auf Wildwechsel hinweisen sowie die "roten Kreuze" am Wegesrand, die vergangene Wildunfälle anzeigen.
  • Fernlicht gezielt einsetzen: Nutzen Sie bei Nacht das Fernlicht, um Tiere frühzeitig zu erkennen, aber blenden Sie sofort ab, um das Wild nicht zu irritieren.
  • Tier am Straßenrand: abblenden, hupen, bremsen. Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver. Meistens sind mehrere Tiere unterwegs.

Wie verhalte ich mich richtig nach einem Wildunfall?

  1. Anhalten und absichern: Bringen Sie Ihr Fahrzeug an einer sicheren Stelle zum Stehen und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Stellen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  2. Unfall mit Verletzten: Wählen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe
  3. Unfall ohne Verletzte: Informieren Sie die Polizei über den Unfall unter der Nummer 110. Diese wird je nach Situation die weiteren Schritte einleiten und gegebenenfalls die zuständige Forst- oder Jagdbehörde informieren. Ggf. muss auch noch ein Jäger verständigt werden, dieser sollte dann eine Wildschadenbescheinigung ausstellen.
  4. Unfallstelle dokumentieren: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugschäden und wenn möglich, dem Wildtier. Diese Aufnahmen können später für die Versicherung oder bei rechtlichen Fragen nützlich sein.
  5. Das Tier nicht berühren: Aus Sicherheitsgründen und um mögliche Krankheitsübertragungen zu vermeiden, sollten Sie das verletzte oder tote Tier nicht anfassen. Zudem ist die Bergung des Wildes Aufgabe der zuständigen Behörden oder des Jagdpächters.
  6. Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  7. Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  8. Unfallbericht für die Versicherung: Für die Schadensregulierung mit Ihrer Kfz-Versicherung ist ein detaillierter Unfallbericht hilfreich. Neben den eigenen Aufzeichnungen und Fotos ist auch der Polizeibericht ein wichtiges Dokument.

Wie sind Schäden durch Wild versichert?

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Zusammenstöße mit Haarwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen) entstehen, werden in der Regel von der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Schäden durch Kühe, Pferde, Hunde, Katzen oder Vögel sind nicht abgedeckt.

Einige Versicherungsanbieter haben ihren Leistungsumfang darüber hinaus erweitert, sodass auch Unfälle mit anderen spezifischen Tierarten oder sogar mit Tieren jeglicher Art abgesichert sind. Wichtig zu wissen ist, dass ein durch Wild verursachter Schaden keinen Einfluss auf den individuellen Schadenfreiheitsrabatt hat.

Fahrzeughalter, die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, stehen nach einem Wildunfall finanziell allein da: Sie müssen für die Reparaturkosten ihres Fahrzeugs selbst aufkommen.

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Regressansprüche gegen Jagdpächter oder Waldeigentümer wegen Verkehrsunfällen mit Wild sind normalerweise ausgeschlossen, da Wild in rechtlicher Hinsicht als herrenlos betrachtet wird. Eine Ausnahme bildet nach ADAC-Angaben die Situation während Jagdveranstaltungen. Während Treib- und Drückjagden müssen die Organisatoren dafür Sorge tragen, dass das Wild nicht in Richtung der befahrenen Straßen getrieben wird, um so das Risiko von Wildwechseln über stark frequentierte Straßen nicht zu steigern.

Darüber hinaus ist es erforderlich, an Orten mit besonderen Gefahren wie bekannten Wildwechselstellen oder Bereichen mit hoher Wildpopulation das Verkehrsschild "Wildwechsel" zu installieren.  © auto motor und sport

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