Im Winter ist es gängige Praxis: Motor an, die Heizung andrehen und das Auto so lange stehen lassen, bis es warm genug ist. Auch im Sommer kommt es mit der Klimaanlage immer mehr in Mode. Aber darf man das überhaupt?

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Bei Temperaturen über 35 Grad hält man es im Auto kaum aus. Zumindest die ersten Minuten, bis die Klimaanlage herrlich kühle Luft in den Wagen bläst. Um gleich in ein klimatisiertes Auto zu steigen, machen viele Fahrer vor dem Einsteigen schon den Motor an, drehen die Klimaanlage auf und warten kurz.

Das ist allerdings nicht nur eine unnötige Belastung für die Umwelt, sondern es kann sogar zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige kommen.

Verboten, "Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen"

In der Straßenverkehrsordnung Paragraf 30 steht nämlich: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Das heißt, wer den Motor eines stehenden Fahrzeuges laufen lässt, nur um das Auto zu wärmen oder zu kühlen, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld dafür beträgt laut Bußgeldkatalog 2020 80 Euro. Bis 2019 war hierfür ein Bußgeld von 10 Euro vorgesehen. (awa/mgb)

Verwendete Quellen:

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Straßenverkehrs-Ordnung
  • Bußgeldkatalog
Hinweis: Dies ist ein Artikel aus unserem Archiv.
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