Wer mit einem Auto Anhänger oder Wohnwagen ziehen möchte, braucht eine Anhängerkupplung. Wenn der Wagen nicht ab Werk mit solch einer Vorrichtung ausgestattet ist, können Autohalter eine Anhängerkupplung einfach nachrüsten. Es gibt verschiedene Kupplungssysteme, die für unterschiedliche Nutzungsverhalten gedacht sind.

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Der Klassiker: die starre Anhängerkupplung

Eine feste beziehungsweise starre Anhängerkupplung nachzurüsten ist besonders dann sinnvoll, wenn der Anhänger häufig oder sogar regelmäßig gezogen wird. Diese Variante ist fest mit dem Auto verbunden und lässt sich nicht ohne Weiteres entfernen. Solange kein Anhänger an das Auto gekoppelt ist, ragt der Kugelkopf unter der Heckstoßstange hervor und ist deutlich sichtbar. Das kann schnell zum Nachteil werden, wenn kein Anhänger gezogen wird, da die Kupplung mitunter im Weg ist oder der nahtlosen Optik eines Auto optisch mitunter alles andere als zuträglich ist. Dafür ist es die günstigste Variante, um eine Anhängerkupplung nachzurüsten, und sie macht sich schnell bezahlt, wenn ein Anhänger im Dauereinsatz ist.

Wann sollte man eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung eignet sich für Autofahrer, die damit nur selten einen Anhänger ziehen, beispielsweise einen Wohnwagen im Campingurlaub. Dafür wird der Kugelkopf der Anhängerkupplung temporär am Wagen befestigt. Bei Nichtbenutzung kann er in der Garage oder im Keller verstaut werden – dann sieht man dem Auto nicht an, dass es auch mal als Lasttier gebraucht wird. Die abnehmbare Kupplung steht ihren fest montierten Pendants in nichts nach: Sie ist genauso stabil und zugsicher. Bei einigen Modellen müssen Autobesitzer sogar eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten, da eine starre Kupplung das Nummernschild verdecken würde.

Die Vielseitigen: schwenkbare Anhängerkupplungen

Wenn man eine Anhängerkupplung nachrüsten will und einen Kompromiss aus beiden Lösungen sucht, gibt es mittlerweile für viele Modelle eine weitere Variante: die schwenkbaren Kupplungssysteme. Das gesamte Kupplungssystem ist fest mit dem Wagen verbunden, der Kugelkopf der Kupplung lässt sich allerdings einschwenken und unter die Stoßstange schieben. Das hat den Vorteil, dass die Anhängerkupplung stets einsatzbereit ist und man auch kurzfristig einen Anhänger ankoppeln kann. Die schwenkbare Kupplung ist, im Gegensatz zur abnehmbaren Anhängerkupplung, mit wenigen Handgriffen ausgefahren und fixiert. Diese Variante vereint die Vorteile der beiden anderen Kupplungssysteme. Das lassen sich die Hersteller des Zubehörs aber auch noch entsprechend bezahlen – wer eine schwenkbare Anhängerkupplung nachrüsten möchte, muss etwas tiefer in die Tasche greifen.

Passende Elektroverbindung nicht vergessen

Die richtige elektrische Anbindung darf bei keiner der drei Varianten fehlen. Unterschieden wird bei den Elektrosätzen zwischen der 7-poligen und der 13-poligen Steckverbindung. Der 7-polige Anschluss kommt vor allem bei einfachen Anhängern sowie älteren Wohnwagen zum Einsatz und versorgt alle grundlegenden Funktionen wie Bremsleuchten, Blinker und Schlussleuchten mit Strom. Die 13-polige Variante verfügt über zusätzliche Leitungen, etwa einen sogenannten Dauerplus-Kontakt, und ermöglicht andere Funktionen, die vor allem für Wohnwagen oder andere Spezialanhänger sinnvoll sind. Wer eine Anhängerkupplung nachrüsten will, bekommt Kupplung und passenden Elektrosatz oft etwas günstiger als Komplettpaket.

Was bei Anhängerkupplungen zu beachten ist

  • Montage: Die Anhängerkupplungen zum Nachrüsten sind meist genau auf ein PKW-Modell zugeschnitten. Hält man sich genau an die beiliegende Montage- und Einbauanleitung, kann nichts schiefgehen. Ansonsten einfach in die Werkstatt fahren.
  • Zulassung: Ist die Genehmigung für eine Anhängerkupplung bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt und die Anhängerkupplung verfügt über eine EU-Zulassung, muss die Montage nicht noch einmal abgenommen werden. Verfügt die Kupplung nicht über eine EU-Zulassung oder ist im Fahrzeugschein die Genehmigung nicht vermerkt, muss ein Sachverständiger (TÜV, Dekra und Co.) die Konstruktion prüfen und in den Fahrzeugschein eintragen.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf nicht überschritten werden. Im Fahrzeugschein unter Ziffer 33 ist das zulässige Gesamtgewicht für Zugfahrzeug und Anhänger festgelegt.
  • Abnehmbare Systeme: Entscheidet man sich dazu, eine abnehmbare Anhängerkupplung nachzurüsten, muss das System in Deutschland bei Nichtbenutzung nicht zwingend abmontiert werden. Ausnahme: die Kupplung verdeckt das Nummernschild. Um Schäden zu vermeiden, sollte man sie jedoch abnehmen.

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