Viele Autofahrer denken, dass sie nur dann ihr Auto abmelden müssen, wenn sie das Fahrzeug verkaufen wollen. Doch weit gefehlt: Es gibt auch andere Situationen, in denen eine Abmeldung zwar nicht vorgeschrieben ist, aber sinnvoll sein kann - gerade um Geld zu sparen.

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Es gibt mehrere Anlässe, zu denen Sie Ihr Auto abmelden sollten oder können. Am wahrscheinlichsten ist der Fall, dass Sie Ihr Auto verkaufen wollen - dann müssen Sie den Gebrauchtwagen auf den Käufer überschreiben beziehungsweise ummelden. Ganz wichtig dabei ist, dass Käufer und Verkäufer sich absprechen, wer das Auto bis zu welchem Termin ummeldet. Tipp: Fixieren Sie die Abmachung schriftlich!

Geld sparen und ein Saisonkennzeichen beantragen

Auch falls Sie Ihr Auto für einen längeren Zeitraum nicht fahren wollen, sollten Sie es abmelden und somit Kfz-Steuer sowie Versicherungsbeiträge sparen. Sie können das Auto abmelden und haben dann bis zu sieben Jahre Zeit, es erneut anzumelden. Alternativ können Sie auch eine Stilllegung beantragen, wodurch das Auto endgültig abgemeldet wird.

Falls Sie Ihren Pkw - etwa ein Cabrio - nur saisonal nutzen, so können Sie auch hier Geld sparen, indem Sie das Auto für einige Monate abmelden. Dafür gibt es jedoch ein einfacheres Vorgehen, als andauernd das Fahrzeug an- und abzumelden. Beantragen Sie bei der Zulassungsstelle - diese gehört zu Ihrem regional zuständigen Ordnungsamt - ein Saisonkennzeichen. Somit dürfen Sie das Auto nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters im Straßenverkehr bewegen.

Auto abmelden: So funktioniert's

Das Abmelden eines Autos ist ein relativ einfacher Vorgang, der jedoch kostenpflichtig ist: Sie müssen nur mit den Fahrzeugpapieren, den amtlichen Kennzeichen und Ihrem Personalausweis zur zuständigen Zulassungsstelle gehen. Vor Ort werden dann die Kennzeichen entwertet. Dies geschieht durch das Herunterkratzen der TÜV- und HU-Plaketten, wodurch das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Ausnahme: Sie schleppen das abgemeldete Auto mit einem Abschlepper oder Transport ab.

Nach diesem Schritt können Sie sich zurücklehnen, da die Zulassungsstelle das weitere Vorgehen anstößt. Sie verschickt automatisierte Meldungen, unter anderem an das Finanzamt. So wird gewährleistet, dass die Kfz-Steuer korrigiert wird. Auch die Kfz-Versicherungen erhalten eine Meldung von der Zulassungsstelle. Tipp: Trotzdem sollten Sie eine Kopie der Abmeldebescheinigung rechtzeitig an Ihre Haftpflicht- und Ihre Kaskoversicherung verschicken.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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