Angesichts der aktuellen Verwüstungen beim G20-Gipfel fragen sich viele Autofahrer, wer eigentlich für Fahrzeugschäden verursacht durch Vandalismus und Brandstiftung aufkommt? Schließlich werden die Täter nur in den seltensten Fällen ermittelt.
Die Bilder der Verwüstungen vom G20-Gipfel in Hamburg gehen derzeit um die Welt. Dabei wurden auch Dutzende Autos von Kriminellen in Brand gesteckt. Die Verursacher können in den meisten Fällen jedoch nicht ermittelt werden, da sie längst auf und davon sind, wenn die Polizei eintrifft. Viele Autofahrer fragen sich deshalb, wer für solche Vandalismusschäden und Folgen von Brandstiftung aufkommt? Zahlt meine Versicherung oder zahlt sie nicht?
Wer zahlt Fahrzeugschäden durch Brandstiftung?
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung Fahrzeugschäden durch Brandstiftung. Gleiches gilt für die Vollkaskoversicherung, die die Teilkasko bereits beinhaltet. Anders sieht es dagegen bei Autofahrern aus, die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese übernimmt keine eigenen Schäden, sondern lediglich Ansprüche von Dritten.
Je nach Versicherungsvertrag kann es jedoch auch vorkommen, dass einige Teilkaskoversicherungen mutwillig herbeigeführte Schäden durch Vandalismus nicht übernehmen. Autofahrer sollten sich hier frühzeitig genau über die Einzelheiten ihrer Kfz-Police informieren.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt nach Angaben des GDV den Schaden. Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein, trägt diese allerdings der Fahrzeugbesitzer. Eine Rückstufung innerhalb der Police müssen Autofahrer in den meisten Fällen nicht befürchten. In Einzelfällen kann es jedoch auch hier vorkommen, dass die Beiträge bei einem solchen Schadensfall angehoben werden. Auch dies sollte zuvor mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Handelt es sich um einen Totalschaden zahlt die Versicherung im Anschluss darüber hinaus nur den Wiederbeschaffungswert. Der Neuwagenwert wird nur dann ausgezahlt, wenn dies bereits von Beginn an klar Bestandteil der Versicherungspolice war. Von der Erstattungssumme wird außerdem der Restwert des Fahrzeugwracks abgezogen. Werden lediglich Beschädigungen am Auto gemeldet, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten hierfür. Details obliegen jedoch immer den Einzelheiten des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Was ist mit Gegenständen im Fahrzeug?
Bei Vandalismus und Brandstiftung ist nur versichert, was fester Bestandteil der Ausstattung am oder im Auto ist und Zubehör, das ausschließlich der Nutzung des Fahrzeugs dient. Konkret bedeutet das: Mobile Navis, Handys oder Taschen werden nicht ersetzt, Kindersitze hingegen schon. Genaue Angaben finden sich auch hier in den individuellen Vereinbarungen des Versicherungsvertrags.
Wie sollten Autofahrer vorgehen?
Halter sollten unmittelbar nach Eintreten des Schadens ihren Kfz-Versicherer anrufen und informieren. Alle weiteren Schritte werden dann genau besprochen. Hilfreich ist es zuvor Angaben zu eventuellen Zeugen zu sammeln und auch Fotos zu machen. Unbedingt notwendig ist jedoch eine Anzeige bei der Polizei. Nur unter Angabe des Aktenzeichens kann der Fahrzeugschaden im Anschluss reguliert werden.
Wie kann man sich gegen Vandalismus schützen?
Randalierer und Kriminelle sind unberechenbar. Deshalb ist ein Schutz nie zu 100 Prozent gegeben. Sind jedoch Demonstrationen angekündigt, ist es ratsam, sein Fahrzeug an einer anderen Stelle und nicht direkt an den Demo-Routen zu platzieren. Wer keinen eigenen Stellplatz oder eine Garage besitzt, sollte sich zudem überlegen, sein Fahrzeug in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage abzustellen. Grundsätzlich ist es aber so, dass sich die Kriminellen weder auf bestimmte Autotypen, noch auf bestimmte Plätze konzentrieren, sondern völlig wahllos zu Werke gehen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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