Sie kommen zu Ihrem Parkplatz zurück und das Auto ist weg - ein Autodiebstahl ist für jeden äußerst unangenehm. Grund genug für Sie, um Gebrauch von Ihrer Versicherung zu machen. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter ersetzen Ihnen Ihr Fahrzeug bedingungslos.

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Autodiebstahl und Versicherung nennt man meist in einem Atemzug. Doch nicht immer steht Ihnen die Versicherung mit Rat und vor allem Tat zur Seite. Viele Anbieter zweifeln am tatsächlichen Diebstahl, wittern Betrugsfälle und lassen nur selten Geld fließen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wissen, was in einem Schadensfall zu tun ist, damit Ihre Versicherung auch wirklich zahlt.

Was tun beim Autodiebstahl?

Wenn Sie Opfer eines Autodiebstahls sind, ist es zunächst essenziell, dass Sie sofort die Polizei rufen. Dann wird ein sogenanntes Diebstahlprotokoll angefertigt, welches Informationen zum Auto und den Tag der Kenntnisnahme des Diebstahls festhält. Dieses müssen Sie dann zwingend innerhalb von einer Woche an Ihre Versicherung senden, um überhaupt die Möglichkeit auf Ersatzleistungen zu haben. Damit leisten Sie zu Beginn bereits erst einmal die Grundlage für Ansprüche von der Versicherung und können dadurch Ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen.

Geht Ihre Meldung und das Diebstahlprotokoll bei der Versicherung ein, müssen Sie anschließend noch einige Papiere von Ihrem Auto vorzeigen. Kfz-Brief, Anmeldebescheinigung des Fahrzeugs und alle Autoschlüssel müssen Sie Ihrem Versicherer vorgelegen. Teilweise fragen viele Versicherungen noch genauer nach, speziell um zu ersehen, ob es sich um einen echten Verlustfall oder vielleicht doch um einen Betrugsfall handelt.

Ersatzleistungen

Wichtig ist zunächst: Ihr Auto wird nicht in vollem Umfang ersetzt, wie Sie es gekauft haben. Die Versicherung erstattet nur einen Wiederbeschaffungswert - der Wert, den Ihr Wagen zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte. Dieser Betrag dient Ihnen dazu, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Einen Neuwagen von der gleichen Bauart bekommen Sie auf jeden Fall nicht.

Zahlungsabsage

Nicht in allen Fällen zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn Sie falsche Angaben zum Diebstahl machen. War das Auto beispielsweise nicht abgeschlossen oder der Schlüssel steckte noch im Schloss, zahlt die Versicherung Ihnen garantiert keinen einzigen Cent. Dies zu verschweigen, hat allerdings noch schwerwiegendere Folgen: Ergeben sich Widersprüche aus Ihren Aussagen zum Autodiebstahl und es wird klar, dass Ihr fahrlässiges Verhalten die Ursache für den Fahrzeugverlust war, droht der komplette Versicherungsverlust. Daher müssen Sie immer wahrheitsgetreue Aussagen gegenüber Ihrem Versicherer machen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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