- Bei der Rückkehr auf den Parklatz ist der Schock groß: Das Auto steht nicht mehr da, wo man es abgestellt hat.
- Diese Schritte sollten Sie nach einem Autodiebstahl beachten.
Steht das Auto nicht mehr da, wo der Fahrer es abgestellt hat, ist ein Diebstahl nicht auszuschließen. Doch Betroffene sollten stets sichergehen, dass der PKW nicht doch abgeschleppt oder umgesetzt wurde. So verhält man sich richtig:
Auto geklaut - was nun? Bei der Polizei anrufen
Am besten rufen Sie als Erstes die Polizei an und nennen dort Ihr amtliches Kennzeichen, rät der Tüv Süd. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen Opfer den Diebstahl auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen - teilweise kann das auch online erfolgen.
Je schneller, umso besser, damit die Fahndung nach dem Wagen zeitnah anlaufen kann. Dabei müssen Betroffene auch Kontaktdaten möglicher Zeugen nennen.
Versicherung informieren
Das Diebstahlprotokoll der Polizei benötigt die Kaskoversicherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Nur wer mindestens eine Teilkaskoversicherung hat, bekommt den Restwert des Autos erstattet. Den Versicherer sollten Opfer am besten direkt im Anschluss an die Polizei informieren.
Der Fahrzeugbesitzer muss dem Versicherer detaillierte Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung sowie Anzahl der Zündschlüssel machen. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, geht im Falle eines Diebstahls leer aus.
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Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle
Und dann geht es zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versicherer Zündschlüssel, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und gut aufbewahren.
Das passiert nach einer erfolglosen Fahndung
Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindbar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung - üblicherweise passiert dies nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert erstattet.
Wurde das gestohlene Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Betroffene zudem zeitnah die Bank oder Leasingfirma informieren.
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