Vor Erwerb des Führerscheins müssen alle Prüflinge einen Sehtest absolvieren. Speziell eitlere Naturen verzichten auf das Autofahren mit Brille, obwohl sie eine bräuchten. Andere wissen gar nicht, dass sich ihre Sehstärke verschlechtert hat. Das Unfallrisiko steigt erheblich.

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Autofahren mit Brille wird nicht selten direkt nach der Fahrprüfung zur Pflicht: Beim Sehtest, der für den Erwerb des Führerscheins zwingend erforderlich ist, bemerken junge Menschen überhaupt erst, dass sich ihre Sehleistung verringert hat. Weil sie die verordnete Brille nur für das Autofahren benötigen, sie aus dem Alltag also nicht gewohnt sind, verzichten viele auch beim Fahren bald wieder auf die Sehhilfe.

Risikofaktor Sehstärke

Der Unterschied zum Alltag besteht jedoch darin, dass schlechtes oder nur eingeschränktes Sehen auf der Straße zu verheerenden Unglücken führen kann. Autoexperten vermuten, dass Autofahrer mit eingeschränkter Sehkraft gut viermal öfter in Unfälle verwickelt sind als solche mit hundertprozentiger Sehleistung. Wer sich also ohne Sehhilfe hinter das Lenkrad setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Neunzig Prozent der Umgebung nehmen wir beim Fahren über die Augen wahr, andere Sinne wie das Hören spielen eher eine Statistenrolle. Wenn es regnet, dämmert oder dunkel wird, sinken die Sehschärfe und die Empfindlichkeit der Augen auf Kontraste noch einmal drastisch, auch bei Normalsichtigen. Jetzt ohne Brille zu fahren, obwohl man auf sie im Alltag angewiesen ist, kommt einer groben Fahrlässigkeit gleich.

Vom Bußgeld bis zur Gefängnisstrafe: Rechtliches

Autofahren ohne Brille ist strafbar: Laut Gesetz sind mindestens 70 Prozent Sehleistung nötig, um am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Sollten Sie ohne Brille oder Kontaktlinsen nicht auf diesen Wert kommen, erhalten Sie nach dem Sehtest einen entsprechenden Vermerk im Führerschein. Erwischt Sie die Polizei trotzdem ohne Sehhilfe, kostet das 25 Euro Bußgeld.

Sind Sie an einem Unfall beteiligt, wird das Autofahren ohne Brille sogar zum Straftatbestand. Bei einer Verurteilung wäre eine hohe Geldstrafe dann noch die glimpflichste Folge, im schlimmsten Fall lautet das Urteil Freiheitsstrafe. Erschwerend hinzu kommen können außerdem Probleme mit der Versicherung.

Autofahren mit Brille für Brillenträger Pflicht

Tragen Sie beim Fahren also unbedingt Ihre Brille oder Ihre Kontaktlinsen, um andere und sich selbst zu schützen. Weil die Augen mit fortschreitendem Alter schwächer werden können, empfiehlt der ADAC, alle zwei Jahre einen Sehtest zu machen. Viele Optiker bieten diesen mittlerweile meist kostenfrei an.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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