Nach einem goldenen und vielerorts warmen Herbst nimmt uns der Winter immer fester in seinen Griff. Mit ihm: Schnee und Eis. Diese Begleiterscheinungen verlangen von Autofahrern nicht nur erhöhte Vorsicht, sie können auch zu empfindlichen Bußgeldern führen. So bieten Sie den Gesetzeshütern auch in der kalten Jahreszeit keine Angriffsfläche.
Der Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog verrät: Nachlässigkeiten bei der Verkehrstüchtigkeit des eigenen Fahrzeugs gehen im Winter nicht nur auf Kosten der Sicherheit, sie können auch teuer werden. In bestimmten Fällen droht sogar Stillstand, wenn das Fahrzeug oder dessen Zustand widrigen Witterungsbedingungen nicht gewachsen sind.
Schnee und Eis als doppeltes Sicherheitsrisiko
Kalte Temperaturen mit Schnee und Eis machen das Autofahren im Winter doppelt gefährlich. Zum einen vermindern sie die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn, zum anderen behindern sie gerne mal die Sicht. Wer trotzdem am Morgen lediglich ein kleines "Guckloch" auf seiner Frontscheibe freikratzt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Bußgeld über 10 Euro.
Mit dem Freikratzen der Scheiben ist es meist nicht getan. Hat sich etwa Schnee auf dem Autodach angesammelt, muss dieser ebenfalls noch vor Fahrtantritt entfernt werden. Andernfalls könnte er sich beim Beschleunigen oder Bremsen lösen und so auf Front- oder Heckscheibe rutschen und die Sicht stark einschränken. Der Gesetzgeber sieht bei Missachtung ein Bußgeld von 25 Euro vor.
Winterreifen sind bei Schnee und Eis Pflicht
Hierzulande gibt es keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt die situative Winterreifenpflicht. Wer trotz winterlicher Bedingungen mit Sommerreifen aufgegriffen wird, sollte 60 Euro übrig haben (80 Euro mit Behinderung, 100 Euro mit Gefährdung, 120 Euro mit Unfall). Hinzu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Mit der gleichen Strafe müssen Autofahrer rechnen, die bei durch Schneefall behinderter Sicht außerorts ohne eingeschaltetes Abblendlicht unterwegs sind. Innerorts kommen Sie bei dem gleichen Delikt mit 25 Euro und ohne Punkt noch etwas günstiger davon. Liegt zusätzlich noch eine Gefährdung vor, erhöhen sich die Bußgelder um zehn bzw. 15 Euro. Übrigens: Ist der Fahrer eines Fahrzeugs ohne nötige Winterreifen nicht auch der Halter, können beide belangt werden. Dem Halter drohen dann 75 Euro Strafe sowie ebenfalls ein Punkt.
Bei Schneetreiben und Nebel Fuß vom Gas
Was viele Autofahrer nicht wissen. Wer bei schlechter Sicht zu schnell unterwegs ist, dem drohen noch empfindlichere Strafen. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts unter 25 km/h werden dann direkt 80 Euro fällig. Wer bei derartigen Bedingungen außerorts bis zu 30 km/h zu schnell fährt, kann ebenfalls mit 80 Euro zur Kasse gebeten werden. Hinzu kommt in beiden Fällen noch ein Punkt in Flensburg.
Auch auf die Details achten
Übrigens versteht die Polizei auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten oft keinen Spaß. Wer etwa sein Auto vor Fahrtantritt im Stand warmlaufen lässt, kann mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Hintergrund: Der Gesetzgeber sieht in dieser häufig zu beobachtende Praxis eine unnötige Umweltbelastung. Sie sollten daher zunächst sämtliche Scheiben von Schnee und Eis befreien und erst im Anschluss den Motor starten sowie direkt die Fahrt antreten.
Nicht jedoch, ohne auch die Kennzeichen von den Spuren des Winters zu befreien. Das mag zwar nicht zwangsläufig sicherheitsrelevant sein oder den Umweltschutz begünstigen, hat aber auch seine Berechtigung. So müssen Ordnungshüter und andere Verkehrsteilnehmer stets in der Lage sein, das Kennzeichen vollständig und leicht abzulesen. Sind einzelne Teile verdeckt, können schon mal fünf Euro fällig werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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