Wenn es mal kracht, kann ein Gutachter klären, wie hoch der Schaden am Auto ist. Wann Sie sich externe Hilfe holen sollten.

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Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Autofahrer ab einer Schadenhöhe von rund 1.000 Euro einen eigenen Sachverständigen für die Begutachtung beauftragen. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die gegnerische Versicherung muss diese Gutachterkosten tragen. Denn nur bei einer Teilschuld würden Autofahrer nach Angaben der Stiftung Warentest anteilig für den eigenen Gutachter zahlen.

Nicht dem Prüfgutachten des Unfallgegners vertrauen

Der DAV warnt davor, allein dem Prüfgutachten des Versicherers zu glauben. Denn es könne nach Angaben der Anwälte im Interesse der gegnerischen Versicherung verfasst sein. Viele Betroffene seien sich gar nicht über ihre Ansprüche im Klaren.

Die Stiftung Warentest rät indes, sich auf nichts einzulassen, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Sie sei weder Partner noch Helfer. Die Sachbearbeitung wolle die Erstattung gering halten, sagen die Warentester. Auf Nummer sicher geht, wer den Unfall von der Polizei aufnehmen lässt und sich im Zweifel rechtlichen Beistand holt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist auf Nachfrage auf eine eigene, schon ältere Erhebung, wonach 97 Prozent aller Schäden reibungslos und zur Zufriedenheit der Kunden reguliert wurden. Nur in 2,7 Prozent der Fälle komme es zum Prozess. Auf die konkreten Vorwürfe ging der GDV nicht ein. (dpa/sob)

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