Wenn Sie betrunken Fahrrad fahren, ist das nicht nur gefährlich für Sie und andere Verkehrsteilnehmer, sondern kann Sie sogar den Führerschein kosten! Welche Promillegrenzen für Radfahrer gelten, und mit welchen Sanktionen Sie bei Überschreitung rechnen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

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Viele Autofahrer dürften die Situation kennen: Man ist mit dem Fahrrad am Wochenende auf dem Heimweg und wird plötzlich von der Polizei angehalten, da man Schlangenlinien fährt - man hatte ein paar Bier und vielleicht auch noch etwas Hochprozentiges getrunken. Die Polizei bittet dann zum Alkoholtest. Sofern dieser überdeutlich ausfällt, kann das nicht nur teuer werden, sondern Sie sogar den Führerschein kosten.

Betrunken Fahrrad fahren: Kein Kavaliersdelikt

Bereits ab 0,2 Promille kann die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein und sich somit das Unfallrisiko erhöhen. Ab 0,8 Promille kommen Gleichgewichtsstörungen hinzu - die Gefahr steigt, dass Sie mit dem Fahrrad umkippen. Wer schließlich über 1,6 Promille im Blut hat, weist definitiv schwere Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen auf. Wenn Sie dann betrunken Fahrrad fahren, begehen Sie eine Straftat.

Ab 1,6 Promille droht der Führerscheinverlust

Bei diesem Wert droht folgerichtig der Verlust des Führerscheins, sofern Sie eine darauf folgende Medizinisch-Psychologische Untersuchung ("Idiotentest") verweigern oder aber beim Test durchfallen. Zusätzlich zu den Kosten der Untersuchung müssen Sie eine saftige Strafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro zahlen und bekommen bis zu sieben Punkte in Flensburg.

Wenn Sie derart betrunken Fahrrad fahren und einen Verkehrsunfall verursachen, fallen die Geldstrafen noch höher aus. Außerdem drohen gravierende strafrechtliche Konsequenzen. Seit Längerem wird darüber diskutiert, die 1,6-Promille-Grenze herunterzusetzen. Im Gespräch sind 1,1 Promille als Richtwert für eine Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad.

Empfindliche Sanktionen ab 0,8 Promille

Wenn Sie mit mehr als 0,8 Promille betrunken Fahrrad fahren, drohen Ihnen bereits Geldstrafen in Höhe von 800 bis 3.700 Euro, ab 1,2 Promille sind es 1.200 bis 4.400 Euro, sofern Sie sich im Straßenverkehr auffällig verhalten oder sogar in einen Unfall verwickelt sind. Zudem bekommen Sie Punkte in Flensburg.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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