Auch wenn sich Radler oft nicht angesprochen fühlen: Auf dem Fahrrad muss man sich genauso wie im Auto an Promillegrenzen halten, ansonsten kann der Autoführerscheinentzug drohen.
Die Promillegrenze beim Fahrradfahren liegt laut TÜV Süd mit 1,6 Promille höher als bei Kraftfahrzeugen. Aber wer so betrunken radelt, muss nicht nur mit hohen Geldstrafen und drei Punkten in Flensburg, sondern auch mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Wer hier durchfällt, riskiert seinen Führerschein. Auch ein lebenslanges Radfahrverbot könne ausgesprochen werden.
Im Zweifel das Rad lieber stehen lassen
Bereits ab 0,3 Promille können Radfahrer straffällig werden, wenn sie eine auffällige Fahrweise zeigen, eine Gefahr für andere sind oder einen Unfall verursachen. Sicher ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nur ohne Alkohol, so der TÜV Süd. Spätestens wenn Radler sich nach dem Trinken von Alkohol schwindelig fühlen oder gar unsicher auf den Beinen sind, sollten sie das Rad stehen lassen und auf Taxen oder den Nahverkehr ausweichen.
Ein Promillerechner könne helfen, den Promillewert besser einzuschätzen. Achtung: Nur rund 0,1 Promille Alkohol baut der Körper pro Stunde ab. Daher im Zweifel auch am nächsten Morgen das Rad oder gar das Auto stehen lassen. (dpa/spot)
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