Die Autoversicherungen wollen zukünftig Dashcam-Aufnahmen nutzen, um Verkehrsunfälle aufzuklären. Das könnte sich für Versicherte lohnen – wenn aufgrund der besseren Beweislage der Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt.
Die Zulassung von Dashcam-Videos als Beweismittel durch den Bundesgerichtshof zeigt erste Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Voraussichtlich werden auch Autoversicherer etwaige Aufnahmen nutzen, um die Aufklärung von Verkehrsunfällen zu erleichtern, erklärte Tibor Pataki vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft der Deutschen Presse-Agentur.
Aufklärung durch Dashcam kann sich lohnen
Für die Autofahrer kann das finanzielle Vorteile haben. „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt“, sagt Pataki. Die Versicherung profitiert ebenfalls davon, wenn durch die verbesserte Beweislage nichts zahlen muss.
Vorsätzlich verursachte Unfälle werden erkennbar
Die Kamera könnte sich auch als nützlich erweisen, um Versicherungsbetrug aufzudecken. So würde es eine Dashcam dokumentieren, "ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam", so Pataki vom Versicherungsverband. Auch in solchen Fällen würde die Versicherung ihr Geld behalten und der Autofahrer seinen Rabatt.
Die Zulassung der Videos als Beweismittel vor Gericht stellt jedoch keinen Freibrief dar, um ständig den Verkehr aufzuzeichnen. Und schon gar nicht, um vermeintlich lustige Szenen auf einem Videoportal zu veröffentlichen. Das widerspricht dem Recht auf das eigene Bild.
Dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrs nicht erlaubt
Zulässig ist dagegen, eine „kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten“, wie der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung erklärt. Dazu verweisen die Richter auf die technischen Möglichkeiten. So lassen sich zum Beispiel Kameras mit geringem Speichervermögen verwenden, bei denen ältere Aufnahmen laufend durch neue Sequenzen überschrieben werden.
In seinem Urteil vom vergangenen Dienstag hatte der Bundesgerichtshof zwar der Auffassung zugestimmt, dass Dashcam-Aufnahmen im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen. Doch Unfallbeteiligte müssen vor Gericht ohnehin Angaben zur Person machen. Der Datenschutz sei in einem solchen Fall deshalb nachrangig.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erging wegen eines Rechtsstreits in Magdeburg, bei dem zwei Autofahrer auf nebeneinandergelegenen Linksabbiegerspuren kollidiert waren. Einer der Fahrer hatte eine Dashcam installiert und wollte die Aufnahmen als Beweismittel nutzen. Die Vorinstanz verwehrte im dies, der BGH ließ das Video jedoch zu. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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