Berlin/Stuttgart - Vielerorts lassen die Behörden Tempolimits mit mobilen oder stationären Blitzern überwachen. Seit Montag (15. April) wird in einer Aktionswoche ("Blitzermarathon") wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt.
Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten. Doch warum sich nicht einfach etwa durch eine Blitzer-App warnen lassen?
Sind Blitzer-Apps oder entsprechende Geräten erlaubt?
Ganz einfach: Die Nutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Blitzer-Apps und Radarwarngeräten ist in Deutschland verboten. Darüber informiert die "Auto, Motor und Sport" (Heft 9/2024) mit Verweis auf Paragraf 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es drohen 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.
Allerdings muss man dabei Unterschiede machen. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten - das sei in der Regel bei allen Geräten möglich.
Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installation als solche ist nicht verboten.
Aber meine Mitfahrer dürfen mich doch mit Apps warnen, oder?
So, ich darf mich also als Fahrer nicht durch eine App warnen lassen. Doch dürfen das die Mitfahrer? Nein, berichtet die Zeitschrift weiter mit Verweis auf ein Urteil (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Demnach setzt ein Verstoß nicht voraus, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist - also dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme bedienen.
Diese Warnungen sind Autofahrern erlaubt
Gibt es Schlupflöcher? Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen.
Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab.
Grundsätzlich erlaubt sind auch etwa Infos aus Radiodurchsagen. Und wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer sogar davor warnen.
Allerdings nicht - wie es viele machen - mit der Lichthupe. Denn die darf nur beim Warnen vor Gefahrenstellen (oder vor dem Überholen außerorts) zum Einsatz kommen - dazu zählt ein Blitzer nicht.
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