Keine Winterreifen, den Wagen warmlaufen lassen oder die Frontscheibe nicht freikratzen – im Winter müssen sich Autofahrer an zusätzliche Verkehrsregeln halten. Wer aber die winterliche Straßenverkehrsordnung missachtet, wird nicht zum Sicherheitsrisiko auf vier Rädern, sondern auch rasch zur Kasse gebeten.

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Für Autofahrer ist der Winter die anstrengendste Zeit des Jahres. Die widrigen Witterungsverhältnisse verlangen den Fahrern alles ab und auch der Wagen selbst sorgt häufig für mechanische Probleme. Bestimmte Verkehrsregeln stellen die Halter zusätzlich vor eine neue Herausforderung und können bei Missachtung schnell zu einem Bußgeld führen.

Sicherheitsrisiko: Gummi geben mit falschen Pneus

In der kältesten Jahreszeit müssen Autofahrer ihr Equipment und ihre Fahrweise anpassen. Heißt: Bei Schnee und Eis sollten Winterreifen und moderates Tempo eine Selbstverständlichkeit sein. Bei falschen Pneus drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Je nachdem, ob die falsche Bereifung den Verkehr behindert, gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann die Strafe auf 120 Euro steigen. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung den Kaskoschutz oder nimmt den Halter in Regress.

Raser werden zur Kasse gebeten

Noch mehr Geld werden Fahrer los, die ihren Bleifuß nicht vom Gaspedal lassen können. Raser, die innerorts bei Schnee und schlechter Sicht bis zu 25 km/h zu schnell unterwegs sind, zahlen 80 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Ab 70 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit werden 680 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot fällig. Außerorts klingelt es bei bis zu 30 km/h mit 80 Euro und einem Punkt.

Außerdem sollte im Winter stets mit Abblendlicht gefahren werden. Bleibt das Licht bei schlechter Sicht aus, drohen innerorts bis zu 35 Euro. Außerorts dürfen 60 bis 90 Euro sowie in jedem Fall ein Punkt in Flensburg eingeplant werden.

Ein Guckloch reicht – nicht!

Die Scheiben von Schnee und Eis befreien zu müssen, zählt im Winter wohl zu den lästigsten Aufgaben, die Autofahrer vor Fahrtbeginn erledigen müssen – erst recht, wenn die Zeit knapp ist. Nur ein kleines Guckloch freizukratzen reicht aber nicht. Zuwiderhandlung wird mit 10 Euro bestraft. Viel teurer wird es, wenn das Versäumnis nachweislich zu einem Unfall geführt hat.

Eine weitere beliebte Marotte: Das Autodach nicht von Schnee befreien. Im Gegenzug erleichtert die Behörde Fahrer daher mit einem Bußgeld von 25 Euro. Zugeschneite Kennzeichen ziehen eine 5-Euro-Strafe nach sich.

No-Go: Wagen im Stand warmlaufen lassen

Ein Klassiker: Wer keine Standheizung hat, macht einige Minuten vor der geplanten Abfahrt den Motor an, lässt den Wagen laufen und fährt erst dann los, wenn die Scheiben frei und der Innenraum warm sind. Der Haken: Der clevere Einfall ist verboten, belastet die Umwelt – und auch den Motor – unnötig. Fahrer, die dennoch einen warmen Start bevorzugen, müssen im Portemonnaie mit frostigen Zeiten rechnen. Es drohen zehn Euro Bußgeld – es reicht bereits, den Motor nur zum Eiskratzen anzustellen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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