Der 1. Mai ist nicht nur Feiertag in Deutschland. Am "Tag der Arbeit" gehen auch viele Menschen auf die Straße, um für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu demonstrieren. Vielerorts bleiben die Kundgebungen friedlich, andernorts kommt es zu Krawallen und Randalen. Werden Autos demoliert, taucht die Frage auf: Wer zahlt für die entstandenen Schäden?
Schrammen, Beulen oder sogar brennende Autos - Vandalismus kann unterschiedliche Formen annehmen und unterschiedlich schwere Folgen haben. Vom Bagatell- bis zum Totalschaden: Die Schuldigen werden nach Angaben der Zeitung "Die Welt" nur in etwa jedem fünften Fall ermittelt. Das Risiko, dass die Polizei den Verursacher nicht fasst, ist also groß. Für alle Kfz-Haftpflichtversicherten sind das schlechte Nachrichten.
Wofür kommen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung auf?
Nur mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind Sie gegen verschiedene Folgen von Vandalismus versichert. Die Teilkasko zahlt zum Beispiel nötige Reparaturen, wenn Scheiben zu Bruch gegangen sind. Wenn das Fahrzeug brennt und ein Totalschaden vorliegt, springt die Teilkasko ebenso ein, informiert die CosmosDirekt-Versicherung. Die Vollkasko hingegen deckt Schäden am Blech ab, was zum Beispiel dann relevant wird, wenn im Rahmen von Ausschreitungen Pflastersteine fliegen.
Was ist im Fall von Autoschäden durch Vandalismus zu tun?
Bekommen Sie mit, dass sich Randalierende an Ihrem Auto zu schaffen machen, sollten Sie niemals eingreifen. Verständigen Sie stattdessen die Polizei und schildern Sie die Situation. Beschreiben Sie, was genau und wie viele Personen Sie sehen. Merken Sie sich, wie die Täter aussehen - für den Fall, dass Sie sie später identifizieren sollen.
Besser vorbeugen: Wo steht das Auto am 1. Mai sicher?
Um Vandalismusschäden zuvorzukommen, sollten Sie Ihr Auto nach Möglichkeit in der heimischen Garage in Sicherheit bringen. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, informieren Sie sich über geplante Demonstrationen und deren Verlauf. Häufig schreiben städtische Medien auch im Vorfelde, wo es möglicherweise zu Krawallen kommen könnte. Parkplätze in diesen Gefahrengebieten sollten Sie an diesem Tag natürlich meiden. Achten Sie auch auf zeitlich begrenzte Halte- und Parkverbote, die das Ordnungsamt extra für den 1. Mai aufstellt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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