Kurz zum Reservieren in die Parklücke stellen, mal eben auf dem Radweg halten: Beim Thema Parken gibt es viele Missverständnisse, die teuer oder sogar gefährlich werden können. Was ist erlaubt - und was nicht?

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Wer mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem: Einen freien Parkplatz zu finden, ist oft eine Herausforderung – und dann gibt es noch etliche Regeln und Vorschriften, die zu beachten sind.

Missverständnisse beim Parken führen schnell zu Ärger oder unnötigen Bußgeldern. Der Auto Club Europa (ACE) klärt Irrtümer rund ums Parken auf.

Irrtum 1: Samstags ist Parken kostenfrei

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass Parkflächen, die werktags kostenpflichtig sind, am Wochenende kostenfrei sind. Doch das ist ein Irrtum: Nicht nur Montag bis Freitag, sondern auch Samstage sind Werktage. Das heißt, auf Parkplätzen mit der Angabe "werktags kostenpflichtig" darf nur sonntags und an Feiertagen kostenfrei geparkt werden.

Irrtum 2: Halten auf dem Radweg ist okay

Einmal kurz auf dem Radweg halten, um beim Bäcker was zu holen? Besser nicht, denn schon ein Halten von wenigen Minuten ist dort verboten, da Radfahrer dadurch gezwungen werden, auszuweichen. Verlässt man dann noch das Auto, gilt es als Parken, was besonders streng geahndet wird. In solchen Fällen kann ein Bußgeld von 55 Euro fällig werden. Kommt es durch das Falschparken auf dem Radweg zu einem Unfall, sind es bis zu 100 Euro.

Irrtum 3: Richtung beim Parken ist egal

Manche Autofahrer denken, dass es egal ist, wie herum sie parken. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen. Parkt man gegen die Fahrtrichtung, steigt das Unfallrisiko, da beim Ein- und Ausparken auf beide Fahrspuren geachtet werden muss. Einzige Ausnahme sind Einbahnstraßen, in denen auch linksseitig geparkt werden darf.

Irrtum 4: Parkplätze freihalten ist erlaubt

Parkplätze in Städten sind oft Mangelware, doch das Freihalten von Parklücken durch Personen ist verboten. Das kann als Nötigung gesehen werden. Auch bei einem Umzug oder einem besonderen Anlass muss für eine reservierte Parkfläche rechtzeitig eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Nicht erlaubt ist, selbstgeschriebene Schilder aufzustellen oder Gegenstände auf Parkflächen zu platzieren, um sie zu blockieren.

Irrtum 5: Auf Gullydeckeln darf man parken

Ein weiteres Missverständnis: Viele glauben, dass das Parken über Gullydeckeln erlaubt ist, wenn sie auf einer Parkfläche liegen. Doch das ist nicht der Fall – über Kanaldeckeln darf nur gehalten, nicht aber geparkt werden. Grund: Im Notfall muss die Wasser- oder Gasversorgung zugänglich bleiben. (dpa/bearbeitet von sbi)

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