In den kommenden Wochen wird ein neues Verkehrsmittel die deutschen Innenstädte immer stärker prägen: der elektrische Tretroller oder E-Scooter. Wer diese Geräte nutzen möchte, muss allerdings einiges beachten. Wir geben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ab wann gibt es die Roller zu kaufen?
Bereits jetzt gibt es viele verschiedene Modelle im Handel. Die Preise bewegen sich zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Der Haken: Die Geräte sind noch nicht nach der neuen Elektrokleinstgeräte-Verordnung zugelassen. Die meisten dürfen deshalb nur auf Privatgelände fahren, andernfalls droht Bußgeld. Experten raten, mit dem Kauf noch zu warten.
Bis die ersten zugelassenen Tretroller auf den Markt kommen, wird es noch ein paar Wochen dauern. Die Hersteller müssen zunächst beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen, was erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung geht.
Die Prüfung wird nach Angaben eines Amtssprechers noch mal zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen, sodass viele Anbieter nicht davon ausgehen, dass es die zugelassenen Roller vor Anfang Juli zu kaufen geben wird. Käufer erkennen sie an der Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" auf dem Fabrikschild.
Die Prüforganisation Dekra rät, dass Käufer neben Zulassung und Versicherung auf Qualität achten sollten. Bei Billigprodukten seien Zweifel angebracht.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
Die als Elektrokleinstfahrzeug geltenden E-Scooter dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren; oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. Gehwege sind hingegen tabu. Vorgeschrieben ist eine selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette, die hinten angebracht werden muss.
Was ist, wenn ich mir bereits einen E-Scooter gekauft habe?
Dann muss der Hersteller entweder nachträglich eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen und der Roller muss nachgerüstet werden oder der Käufer beantragt eine Einzelbetriebserlaubnis. Die ist allerdings teuer und wird sich laut Einschätzung eines Sprechers der Dekra in den meisten Fällen nicht lohnen.
Was kostet die Versicherung?
Erste Anbieter nennen für die Haftpflicht Preise von rund 30 Euro jährlich - für jüngere Fahrer ist es meist teurer als für ältere. Da die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, sollten Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abdecken. Rollerbesitzer können auch Kaskoversicherungen abschließen, die beispielsweise bei Diebstahl bezahlen.
Sind die Elektroroller sicher?
Eine Pflicht zum Helmtragen gibt es nicht, auch wenn das viele Experten empfehlen. Die Dekra erwartet, dass es in der ersten Zeit zu zahlreichen Unfällen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Gefährte gewöhnt haben.
Sie empfiehlt auch, sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen.
"Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant", erklärt der Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange." Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.
Darf ich den E-Scooter im Bus mitnehmen?
Das dürfen die Bus- und Bahnanbieter selbst regeln. Die Deutsche Bahn will im Fernverkehr beispielsweise keinen Aufpreis verlangen. Im Nahverkehr können die Verkehrsbetriebe Extra-Tickets verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten verbieten.
Darf ich betrunken E-Scooter fahren?
Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0-Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot. (hub/AFP)
Der E-Scooter im Praxistest in Bamberg
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