Alle zwei Jahre wird die Europa- oder Weltmeisterschaft gefeiert - auch mit dem Auto. Die Polizei drückt bei den meisten Formen der der Fußballbegeisterung ein Auge zu. Aber nicht jede Form des Feierns auf Rädern ist erlaubt.

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Autokorsos und Deko in Schwarz-Rot-Gold gehören für viele Fußballfans zur WM und EM einfach dazu. Erfahrungsgemäß sieht das die Polizei auch so, solange die Autofahrer im Fußballjubel nicht zu sehr über die Stränge schlagen.

Unproblematisch ist meistens die beliebte Autodeko in Nationalfarbe. Ein Klassiker ist das Fähnchen zum Einklemmen in der Heckscheibe. Im Stadtverkehr eine nette Sache, sollten die Fahrer sie vor der Fahrt auf der Autobahn besser abnehmen. Denn die Fahnenstangen aus Plastik sind nicht stabil und brechen unter dem Druck des Fahrtwinds leicht ab.

WM-Deko darf nicht abbrechen oder Blinker verdecken

Diese Gefahr besteht bei einer "Spiegelsocke" in Landesfarben nicht. Solange der Außenspiegel wirklich nur als Spiegel dient, ist diese Autodeko völlig unbedenklich. Bei einigen Automodellen befinden sich allerdings auch die Blinker im Spiegel – diese dürfen durch Fußballdeko nicht verdeckt werden.

Es ist zudem nicht ratsam, ein Auto mit Fähnchen im Seitenfenster lange an einem unbeobachteten Ort abzustellen. Denn der offene Fensterspalt erleichtert Langfingern die Arbeit: Mit passendem Gestänge lässt sich das Fenster zu leicht öffnen. Die Versicherung könnte in so einem Fall die Regulierung des Schadens verweigern.

Unschädliche Fußballausstattung erlaubt

Ganz allgemein sind Fußballdekorationen zulässig, solange sie niemanden gefährden oder behindern. Rechtsanwalt Michael Burmann vom Deutschen Anwaltverein verweist in diesem Zusammenhang auf den § 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt."

Autokorso wird in der Regel toleriert

Etwas anders verhält es sich mit Autokorsos oder Hupkonzerten. Sie sind eigentlich nicht erlaubt, denn sie stellen nach § 1 der Straßenverkehrsordnung eine "vermeidbare Belästigung" dar. Im Alltag toleriert die Polizei solche lautstarken Feiern, weil es sich um seltene sportliche Ereignisse handelt.

Theoretisch könnte es jedoch teuer werden, wenn die Polizei alle möglichen Geldbußen einziehen würde. Schon wenn durch die "Benutzung eines Fahrzeugs unnötiger Lärm" verursacht wird, kostet das 10 Euro. Auf einen Autokorso trifft das sicherlich zu, ist es doch geradezu Zweck des Manövers. § 30 der Straßenverkehrsordnung verbietet außerdem unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn andere dadurch belästigt werden. Hierfür könnte die Polizei von jedem Fahrer im Korso 20 Euro kassieren.

Auch im Autokorso besser anschnallen

Was mancher feiernde Fußballfan vielleicht nicht bedenkt: Auch nach einem Tor von Thomas Müller oder Toni Kroos gilt die Anschnallpflicht im Auto. Verstöße kosten 30 Euro. Bei einer solchen Ordnungswidrigkeit wird die Polizei möglicherweise weniger Nachsicht zeigen.

Das Fahneschwenken aus dem Auto ist erlaubt, aber nicht, sich dabei weit aus dem Fenster zu lehnen. Dadurch könnte jemand sich selbst oder vorbeifahrende Radler gefährden. Wenn das passiert, sollten mitfahrende Fans ihre Freunde wieder zurück ins Auto holen. Auf dem Dach oder der Motorhaube herumzutoben ist erst recht nicht erlaubt. Ganz abgesehen von Alkohol am Steuer hier versteht die Polizei auch während der Weltmeisterschaft keinen Spaß.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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