Anfang 2017 wurden die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer erneut geändert. Um auf allen Straßen und Radwegen sicher auf zwei Rädern unterwegs zu sein, sollten Radfahrer die wichtigsten Fahrradfahrer-Fragen problemlos beantworten können.
Der Bund hat gerade erst neue Investitionen für sogenannte Fahrradautobahnen in Aussicht gestellt. Noch in diesem Jahr sollen 25 Millionen Euro in den Ausbau neuer Fahrrad-Schnellwege investiert werden. Besonders Berufspendler sollen sich dann über Fahrradwege ohne Ampeln und Kreuzungsverkehr freuen können, um schneller zur Arbeit zu gelangen. Weiterhin wird der Gesamtetat für Radwege in diesem Jahr von 60 auf 100 Millionen Euro aufgestockt. Doch nicht überall ist die Fahrt mit dem Rad schon so einfach wie auf einer speziell auf die Bedürfnisse präparierten Strecke. Besonders in Städten stehen Zweirad-Befürworter vor einem Haufen Fragen, über die Sie besser Bescheid wissen sollten.
Muss ich grundsätzlich auf dem Radweg fahren?
Generell müssen Sie mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn, also der Straße fahren. Gibt es allerdings auch einen gleich oder ähnlich verlaufenden Radweg, so muss dieser verpflichtend benutzt werden, selbst wenn Sie der Meinung sind, auf der Straße schneller voranzukommen. Dies gilt allerdings nur für solche Radwege, die mit einem runden blauen Schild mit einem weißen Fahrrad in der Mitte gekennzeichnet sind. Für alle anderen Arten von gesonderten Fahrradwegen gilt lediglich eine Empfehlung.
Müssen Kinder immer auf dem Gehweg fahren?
Zur Frage, wo Kinder mit dem Fahrrad fahren sollen oder dürfen, gibt es viele Ansichten und Irrtümer. Richtig ist, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg mit ihrem Fahrrad benutzen müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen es. Natürlich müssen die Kleinsten trotzdem Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn haben Kinder zudem vom Rad abzusteigen. Begleitpersonen ab 16 Jahren dürfen seit Dezember 2016 außerdem ebenfalls den Gehweg mitbenutzen, sofern Sie ein Kind unter acht Jahren begleiten.
Welche Ampeln gelten für mich als Fahrradfahrer?
Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln – wenn sie auf einem Radweg ohne eigene Fahrradampel unterwegs waren. Seit Januar 2017 gilt für Fahrradfahrer allerdings ausschließlich das "Lichtzeichen für den Fahrverkehr", wie der Gesetzestext lautet. Das heißt: Die normale Ampel, die auch für Autofahrer gilt.
Ist es tatsächlich erlaubt, unter Alkoholeinfluss Fahrrad zu fahren?
Hartnäckig hält sich der Fakt, dass man Alkoholkontrollen nicht fürchten muss, wenn man nur mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das ist jedoch falsch: Schon ab 0,3 Promille machen Sie sich bei einem Unfall strafbar und müssen für entstandene Schäden haften, wenn Sie aufgrund des Alkohols Fahrfehler machen. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille gibt es auch ohne Unsicherheit beim Fahren eine satte Strafe. In solch schweren Fällen kann außerdem eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden und auch der Entzug des Führerscheins ist möglich.
Darf ich mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Ja, entgegen vielen Meinungen dürfen Sie das wirklich. Allerdings haben Sie dann keinen Vorrang und müssen zunächst alle Autofahrer vorbeilassen. Wenn Sie Vorfahrt haben wollen, müssen Sie vom Rad absteigen und es über den Zebrastreifen schieben.
Zwingt mich das Verkehrsschild "Radfahrer absteigen" zum Schieben?
Beim oft an Baustellen angebrachten Zusatzschild "Radfahrer absteigen", müssen Sie nicht zwangsweise vom Sattel steigen. Ist etwa lediglich der Radweg durch Bauarbeiten versperrt, darf einfach auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Darf ich gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße einfahren?
Grundsätzlich ist es auch als Fahrradfahrer verboten, gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gibt es in Städten immer mehr freigegebene Einbahnstraßen, in die Sie als Radler einfahren dürfen. Gekennzeichnet sind diese mit einem Zusatzschild.
Ist Telefonieren am Lenker erlaubt?
Das Telefonieren ist auf dem Fahrrad – genau wie am Steuer des Autos – strikt verboten. Das Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällt bereits dann an, wenn Sie das Gerät während der Fahrt nur in der Hand halten.
Ist Musik über Ohrhörer auf dem Fahrrad erlaubt?
Ein grundsätzliches Verbot von Ohrhörern auf dem Fahrrad gibt es nicht. Strafbar macht man sich erst dann, wenn das Gehör durch besonders dichte oder sehr laute Geräte wesentlich beeinträchtigt wird. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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