Berlin - Will ein Gericht nach einem Unfall ein Fahrverbot gegen den Verursacher verhängen, obwohl dieser selbst schwer verletzt wurde, muss dies explizit begründet werden. Das zeigt ein Urteil (Az.: 3 Ws (B) 182/21 - 122 Ss 82/21) des Kammergerichts Berlin, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht.
Ein Rettungswagen war langsam mit Blaulicht und Sirene in eine Kreuzung eingefahren. Dennoch stieß er mit einem Motorrad zusammen. Dessen Fahrer wurde bei dem Unfall stark verletzt, erlitt einen Kreuzband- und einen Seitenbandabriss, musste in stationäre Behandlung. Zudem war er längere Zeit arbeitsunfähig.
Fahrverbot trotz schwerer Verletzung?
Wegen dieser Verletzungen setzte das Amtsgericht die Buße auf nur 200 Euro fest, regelhaft hätten 320 Euro verhängt werden können. Ein Fahrverbot von einem Monat hielt es aufrecht, begründete dies aber nicht näher, sondern merkte nur "keine wesentlichen Besonderheiten" an.
Das Kammergericht hob die Entscheidung aber insgesamt auf und verwies darauf, dass Richter auch bei Regelfällen einen Ermessensspielraum haben. Das bringe die Verantwortung mit sich, auf die besonderen Umstände des Einzelfalls einzugehen. Im verhandelten Fall hätte das Fahrverbot vor dem Hintergrund der erheblichen Verletzungen, die der Motorradfahrer selbst davongetragen hatte, begründet werden müssen. © dpa
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