Ein Fahrzeugdiebstahl gehört zu den schlimmsten Dingen, die einem Autofahrer passieren können. Wenn das Auto geklaut wurde, gibt es aber einen genauen Ablauf, den Sie befolgen sollten - allem Ärger zum Trotz.
Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Autofahrers: Sie kehren zu Ihrem Auto zurück und müssen plötzlich feststellen, dass es nicht mehr dort steht, wo Sie es geparkt haben. Das Auto wurde geklaut. Nach dem großen Schrecken geht der Ärger aber noch weiter. Um alle Formalien zu klären, fangen für Geschädigte jetzt die Behördengänge und der Telefonmarathon an. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten, wenn Ihr Auto gestohlen wurde.
Wurde das Auto wirklich geklaut?
Klären Sie zunächst ab, ob Ihr Auto wirklich gestohlen wurde. Rufen Sie die Polizei an und fragen Sie nach. Es kann auch sein, dass Ihr Fahrzeug wegen Falschparkens oder eines anderen Problems abgeschleppt oder umgesetzt wurde.
Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an
Steht fest, dass Ihr Auto geklaut wurde, sollten Sie zur nächstgelegenen Polizeiwache gehen und eine schriftliche Diebstahlsanzeige aufgeben. Dafür benötigen Sie Ihre Papiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Ihren Personalausweis. Der Fahrzeugbrief ist nicht erforderlich. Erstatten Sie die Anzeige möglichst zeitnah, damit die Polizei den Wagen zur Fahndung ausschreiben kann.
Bei der schriftlichen Anzeige sollten Sie außerdem darauf achten, dass alle Angaben richtig und so genau und detailliert wie irgend möglich sind. Können Sie ein paar Angaben nicht leisten, dann liefern Sie diese möglichst schnell nach. Lassen Sie sich außerdem eine schriftliche Kopie der Anzeige mitgeben, da diese bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss.
Befanden sich Wertsachen im Auto?
Sollten sich Ihr Handy, Ihr Portemonnaie oder Kredit- und EC-Karten im Auto befunden haben, dann lassen Sie diese schnellstmöglich sperren. Achtung: Bei Smartphones, Tablets und Computern ist es inzwischen teilweise möglich, den Standort der Geräte nachzuverfolgen. Fragen Sie bei der Polizei deshalb in einem solchen Fall genau nach. Schon häufiger konnten so gestohlenen Autos zurückverfolgt und die Diebe gestellt werden.
Diebstahlanzeige bei der Versicherung
Verfügen Sie über eine Kfz-Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, sollten Sie auch hier möglichst schnell den Diebstahl melden und eine Schadensanzeige ausfüllen. Achten Sie hier erneut auf die konkreten und richtigen Angaben, sonst könnten Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Darüber hinaus müssen Sie Ihrer Versicherung das Anzeigeschreiben der Polizei sowie sämtliche Fahrzeugpapiere und alle Autoschlüssel vorlegen. Wenn Sie nicht persönlich zum Versicherer können, schicken Sie die Unterlagen per Einschreiben.
Haben Sie neben der Kfz-Versicherung noch weitere Versicherungen, wie etwa eine Hausrat- oder Gepäckversicherung, sollten Sie auch diese umgehend über den Diebstahl und den entstanden Schaden informieren. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht übrigens komplett leer aus.
Leasingpartner und Bank informieren
Handelt es sich bei dem gestohlenen Fahrzeug um ein Leasingauto oder ein von einer Bank finanziertes Auto, sollten Sie auch diese beiden Gesellschaften umgehend über den Diebstahl informieren.
Das Auto zeitnah abmelden
Sollte das Auto nicht mehr auftauchen, ist es ratsam Ihr Fahrzeug spätestens 14 Tagen nach dem Diebstahl abzumelden, damit keine weiteren Steuern und Versicherungskosten anfallen. Dafür müssen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Kopie der Diebstahlsanzeige von der Polizei, sowie den Fahrzeugschein und -brief vorlegen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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