München - Hoch die Tassen und die vollen Gläser. Egal, ob auf dem Weihnachtsmarkt oder bei einer Weihnachtsfeier in der Firma. Alkohol gehört für viele in der Adventszeit dazu. Wer das mag, sollte aber sein Auto danach lieber stehen lassen oder erst gar nicht damit zum Treffpunkt kommen.

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Am besten organisiert man schon im Vorfeld eine sichere Heimfahrt, rät der Tüv Süd. Etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder mit Fahrgemeinschaften mit einem im Vorfeld bestimmten, nüchtern bleibenden Fahrer.

Alkohol beeinträchtigt Fahrvermögen schon in kleinen Dosen

Auch geringe Mengen Alkohol sind nicht zu unterschätzen: Sie beeinträchtigen die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, so Verkehrspsychologin Andrea Häußler vom Tüv Süd. So steigt das Unfallrisiko erheblich.

Das gilt auch für Restalkohol am nächsten Tag. Denn der Körper baut im Schnitt nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Durch Schlaf, Kaffee, Energy-Drinks "oder andere Tricks" ließe sich dieser Prozess auch nicht beschleunigen.

Mit Alkohol im Straßenverkehr - keine gute Idee

Wer mit Alkohol Auto, Motorrad oder E-Roller fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch ein Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In der Regel gilt die 0,5-Promillegrenze.

Doch nach einem Unfall oder einer Gefährdung anderer, ist der Führerschein laut Häußler bereits ab 0,3 Promille in Gefahr. Zudem drohen 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Für alle unter 21 Jahren oder mit Führerschein in der Probezeit gilt die 0,0-Promilleregelung. Ab 1,1 Promille gilt jeder Fahrer oder jede Fahrerin als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.

Auch Fahrradfahrende riskieren alkoholisiert ihren Führerschein und Strafen. Die regelmäßige Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit und zum Straftatbestand liegt zwar erst bei 1,6 Promille, aber schon darunter können Radler bei Ausfallerscheinungen angeklagt werden.  © dpa

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