Erst kürzlich klagte ein Mann gegen die bayerische Stadt Eichstätt, weil er öffentliche "Frauenparkplätze" für eine Diskriminierung hielt. Aber was hat es mit diesen Parkplätzen auf sich? Dürfen wirklich nur Frauen dort parken?

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Darum gibt es Frauenparkplätze

Die Stadt Eichstätt reagierte auf die Anklage mit der Begründung, Frauen seien statistisch gesehen häufiger Opfer von Übergriffen.

Grundsätzlich sollen die speziell ausgewiesenen Parkplätze Frauen die Angst vor Übergriffen oder Belästigungen nehmen. Sie liegen meist näher an Ausgängen, sind besser beleuchtet und manchmal sogar videoüberwacht.

Nicht nur für Frauen!

Frauenparkplätze sind im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen nicht in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Aus diesem Grund sind die Schilder unverbindlich - nicht mehr als eine Empfehlung also.

Grundsätzlich darf demnach jeder auf einem Frauenparkplatz stehen, solange es sich um einen öffentlichen und nicht privaten Parkplatz handelt. Ein Mann, der hier sein Auto abstellt, kann nicht durch ein Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.

Auf privaten Stellflächen, etwa in Tiefgaragen von Kaufhäusern oder Parkplätzen vor Supermärkten, sieht das anders aus. Hier können explizit Frauenparkplätze ausgewiesen werden und es gelten im Einzelfall privatrechtliche Nutzungsbedingungen.

Quellen:

  • stvo.de: Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • dpa-news.de: Einigung im Streit um Frauenparkplatz


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