Über 43 Millionen Führerscheine müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Nicht jede Fahrberechtigung wird dabei automatisch übertragen. Das müssen Sie beim Zwangsumtausch beachten und diese Fristen gelten - die große Übersicht.

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Wer noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich in den nächsten Jahren von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele "Lappen" schon früher eingetauscht werden.

Umtauschfristen für den Führerschein: Das müssen Sie wissen

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 195319.1.2033
1953 - 195819.1 2022
1959 - 196419.1.2023
1965 - 197019.1.2024
1971 oder später19.1.2025

Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 - 200119.1.2026
2002 - 200419.1.2027
2005 - 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 - 18.1.201319.1.2033

Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Kostenpunkt: 25 Euro.

Wer sich an die Fristen nicht hält und mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss voraussichtlich ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.

Niemand verliert durch Umtausch Fahrerlaubnis

Der Führerschein-Umtausch betrifft viele Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV).

Mit dem Umtausch werden zudem die alten Fahrklassen endgültig zu Grabe getragen. "Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen", erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. "Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu."

Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nicht möglich. Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt werden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen.

Besitzer eines alten 3er-Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren. "Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig", erklärt Kopp.

Neuer Führerschein ist nur 15 Jahre gültig

Einen Nachweis über alle erlangten Fahrberechtigungen erhält man im Zweifel immer über eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Wer die Fahrprüfung ab dem 1. April 1986 in einem Automatikwagen abgelegt hat, darf auch weiterhin keinen Schaltwagen fahren. Dies wird im neuen Führerschein durch die Schlüsselzahl (SZ) 78 vermerkt.

Wer hingegen zwischen dem 1. Januar 1983 und 31. März 1986 die Prüfung im Automatikwagen gemacht hat und noch eine entsprechende Eintragung in seinem grauen Führerschein vorfindet, kann beruhigt sein. "Diese Eintragung wird es im neuen Kartenführerschein nicht mehr geben", sagt Jürgen Kopp.

Grundsätzlich geben diese klein aufgedruckten Zahlen im neuen Führerschein über Einschränkungen oder Erweiterungen Auskunft. Eine Übersicht zu den Zahlen bieten Fahrschulen und Verkehrsklubs, der ADAC hat online eine zusammengestellt.

Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Auch das neue Dokument wird dann laut ADAC wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt. (ff/dpa)

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