Köln (dpa/tmn) - Gebrauchtwagenkäufer sollten beim Händler auf eine Probefahrt mit kaltem Motor bestehen. Steht ein Auto "warmgefahren" bereit, könnte der Anbieter damit Macken verschleiern, berichtet die "Auto Zeitung" (Ausgabe 25/2017).
Zu den verdeckten Mängeln zählten beispielsweise defekte Wasserpumpen, Probleme an der Wandlerautomatik oder Kaltstartprobleme im Allgemeinen. Ist der Motor des Fahrzeugs entgegen der Vereinbarung warm, sollte man einen neuen Termin für die Probefahrt vereinbaren.
Generell gilt: Interessenten sollten nie ohne Probefahrt und gegebenenfalls Werkstattcheck einen Gebrauchten kaufen. Verweigert ihnen der Händler das, brechen sie die Verhandlungen lieber ab.
Vorsicht ist bei einem "Verkauf im Kundenauftrag" geboten. Darauf sollten sich Käufer der "Auto Zeitung" zufolge nicht einlassen, weil sich Händler damit um die Gewährleistung drücken. Vollen Käuferschutz habe man nur, wenn der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag steht.
Ein weiteres Problem kann im Kleingedruckten einer Gebrauchtwagengarantie stecken. Für Defekte anfällige Baugruppen seien hier mitunter ausgenommen. Deshalb sollten Kaufinteressenten den Umfang eines Garantieangebots genau prüfen. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.