München (dpa/tmn) - Wer über eine Internetplattform einen gestohlenen Gebrauchtwagen kauft, verliert unter Umständen erst sein Geld - und dann das Auto, das von der Polizei dann beschlagnahmt wird. Doch wie lässt sich erkennen, ob ein Wagen womöglich gar nicht dem Verkäufer auf der Plattform gehört?
Misstrauisch werden sollen Käufer, wenn die Übergabe des Wagens an einer beliebigen Straßenecke oder einer Tankstelle stattfinden soll, rät Silvia Schattenkirchner von der Initiative Sicherer Autokauf im Internet. Hinter der Initiative stehen neben dem ADAC und der Polizeilichen Kriminalprävention auch die beiden Verkaufsplattformen mobile.de und Autoscout24.
"Auch wenn der Verkäufer den Käufer unter Druck setzt oder die Eintragung in den Papieren nicht mit dem Kaufvertrag übereinstimmen, ist von einem Kauf abzuraten", empfiehlt Schattenkirchner. Geht der Verkäufer hingegen offen auf den Interessenten zu und kann er konkrete Fragen zur Geschichte des Fahrzeugs beantworten, sei ihm eher zu trauen. Ein Patentrezept zum Identifizieren krimineller Gebrauchtwagenverkäufer gebe es aber nicht, so die Expertin. © dpa
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