Beim Autokauf sollten Sie niemals auf einen Kaufvertrag verzichten, insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf von privat. Kaufverträge können zwar auch mündlich abgeschlossen werden, davon ist aber dringend abzuraten. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten haben Sie dann nichts in der Hand. Was unbedingt in den Kaufvertrag gehört, lesen Sie hier.

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Generell gilt: Alles, was für Verkäufer und Käufer wichtig ist und besprochen wurde, sollte im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Denn sollte es später zu einem Streit über im Nachhinein festgestellte Mängel kommen, bildet der Vertrag die Rechtsgrundlage. Daher muss im Vertrag unbedingt stehen, in welchem Zustand sich der Gebrauchtwagen beim Kauf befand und welche eventuellen Mängel bekannt sind.

Angaben zu Verkäufer und Käufer

Beginnen sollte der Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenkauf mit den Angaben zu Verkäufer und Käufer. Wichtig ist dabei, dass beide Vertragspartner ihre aktuelle Anschrift sowie weitere Kontaktdaten mitteilen. Lassen Sie sich idealerweise einen Ausweis des Verkäufers zeigen oder nutzen Sie einen Vertragsvordruck, der die Ausweisnummer beider Vertragspartner abfragt. Dieses ist wichtig für den Fall, dass Sie nach dem Kauf auftretende Fragen mit dem Verkäufer klären wollen.

Angaben zum Fahrzeugmodell

Weiterer wichtiger Vertragspunkt sind die grundsätzlichen Angaben über das Kaufobjekt, also etwa Modellbezeichnung, Hersteller, Fahrgestellnummer und Ausstattungsmerkmale. Halten Sie es unbedingt schriftlich fest, wenn der Verkäufer verspricht, dass das Auto über Klimaanlage, Sitzheizung oder sonstige Extras verfügt. Außerdem müssen wichtige Daten zum Ist-Zustand des Fahrzeugs erfasst werden, dazu zählen unter anderem Kilometerstand, bisheriges Kennzeichen, Tag der Erstzulassung und Termin der nächsten Hauptuntersuchung.

Genaue Beschreibung des Ist-Zustands

Darüber hinaus verfügen die meisten Vertragsvordrucke über ein freies Textfeld, indem sie sämtliche Unfallschäden und Mängel erfassen sollten. Sie als Käufer müssen zudem darüber informiert werden, ob das Fahrzeug zuvor gewerblich genutzt wurde, zum Beispiel als Taxi, oder ob wichtige Bauteile wie das Getriebe oder der Motor ausgetauscht wurden. Ist ein Unfallschaden bekannt, lassen Sie den Verkäufer das Datum, die Art des Schadens sowie die erfolgten Reparaturen im Textfeld beschreiben.

Ort, Datum und Unterschrift

Zu einer Urkunde mit Beweiskraft wird der Kaufvertrag schließlich durch die Unterschrift beider Vertragspartner. Vergessen Sie nicht, dabei auch Ort, Datum und Uhrzeit zu erfassen. Denn damit beginnt die Frist zur Ummeldung des Fahrzeugs. Der Verkäufer kann sich dadurch zudem vor Ansprüchen schützen, sollten Sie direkt nach dem Erwerb des Fahrzeugs einen Unfall bauen. Vordrucke für den Kaufvertrag finden Sie auf Internetseiten von Autoportalen, Automobilclubs oder Versicherungen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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