Klar, empfehlenswert ist es nicht, sich alkoholisiert aufs Fahrrad zu schwingen. Aber wo liegen eigentlich rechtlich die Grenzen? Und riskiert man seinen Führerschein? Wir klären über die Promillegrenze beim Fahrradfahren auf.

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Es ist Glühweinzeit! Und manch einer mag denken: "Ich fahre einfach mit dem Rad zum Weihnachtsmarkt. Ein Glühweinchen zu viel macht da ja nichts aus." Doch dass bei zu viel Alkohol auf dem Fahrrad keinerlei Stafe drohe – das ist ein Mythos. Wir klären hier, welche Promillegrenzen für Radfahrer gelten und was bei Zuwiderhandlung droht.

Eines vorab: Ob Glühwein, Bier oder sonstiger Alkohol – wir raten gänzlich davon ab, unter Alkoholeinfluss aufs Rad zu steigen. Bereits bei 0,8 Promille kann sich die Reaktionszeit verdoppeln. Nach einem Bier oder einem Becher Glühwein werden üblicherweise 0,3 – 0,5 Promille erreicht.

Welche Promillegrenzen gelten auf dem Fahrrad?

Nicht nur Autofahrer können strafrechtlich belangt werden, wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, sondern auch Radfahrer. Eine strafbare Handlung tritt auf, wenn jemand mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt. Diese Grenzen gelten:

Bis 0,3 Promille

Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung. Aber nur, wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist, man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und kein Unfall passiert.

Bis 1,6 Promille

Zwischen 0,3 und 1,6 Promille giltst du als "relativ fahruntüchtig". Das heißt, dass du bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen kannst. Wenn du unauffällig gefahren bist, darfst du jedoch in der Regel ohne Strafe weiterfahren. Wenn du auffällig gefahren bist (Schlangenlinien, bei Rot fahren, etc.), musst du mit einer Bestrafung rechnen.

Mehr als 1,6 Promille

Ab diesem Alkoholpegel giltst du als "absolut fahruntüchtig". Das heißt, dass du an Ort und Stelle deine Fahrt beenden und zudem mit einer Bestrafung rechnen musst. Hast du einen Führerschein, können neben einer Freiheits- oder Geldstrafe auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mögliche Konsequenzen sein.

Zum Vergleich: Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, gibt es schon ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe oder Verwarnung. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart geahndet wird.

Promillegrenzen beim Radfahren auf einen Blick

Zur Übersicht der Strafen des aktuellen Bußgeldkatalogs haben wir dir folgende Übersicht erstellt:

Mehr als 0,3 Promille + unauffällige Fahrweise: Keine Konsequenzen

Mehr als 0,3 Promille + auffällige Fahrweise: Verwarnung oder Geldstrafe

Mehr als 1,6 Promille: Anordnung zur MPU + Geldstrafe + 3 Punkte

Welche Promillegrenzen gelten auf dem E-Bike?

Alkohol ist beim Fahren tabu – was beim normalen Fahrrad gilt, gilt auch beim Pedelec. Allerdings macht der Gesetzgeber hier einen Unterschied zwischen normalen Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde und schnellen S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde.

  • Pedelecs bis 25 km/h: Gleiche Regeln wie bei Fahrrädern.
  • S-Pedelecs bis 45 km/h: Gelten als Kraftfahrzeug, entsprechend gelten die gleichen Regeln wie für Autos. Ab 0,5 Promille begehst du hier eine Ordnungswidrigkeit. Hast du 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut, gilt das auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.

Ist der Führerschein weg, wenn man betrunken Rad fährt?

Obwohl für das Fahrradfahren kein Führerschein erforderlich ist, kann in bestimmten Situationen der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden.

Wie oben beschrieben droht bei einem Promillewert von mehr als 1,6 Promille neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wird dieser Test zur Fahreignung nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen.

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Fazit: Glühwein und Fahrrad – keine gute Mischung

Ein Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt gehört für viele zur Adventszeit dazu, doch wer danach aufs Fahrrad steigt, sollte sich der Risiken bewusst sein. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit und können gefährliche Situationen verursachen. Ab 0,3 Promille wird auffälliges Verhalten rechtlich relevant, und ab 1,6 Promille ist die Fahrt nicht nur strafbar, sondern kann auch zum Führerscheinverlust führen – selbst auf dem Fahrrad.

Unser Tipp: Genieße den Glühwein lieber ohne anschließend auf dem Rad zu fahren. Eine sichere Heimkehr ist der schönste Abschluss eines gelungenen Weihnachtsmarktbummels.  © Bike-X

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