Grundsätzlich sollte man im Auto darauf verzichten, ohne Freisprecheinrichtung am Steuer zu telefonieren. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen, in denen das Telefonieren im Auto erlaubt ist. Bevor Sie aber ein Bußgeld kassieren, sollten Sie sich an die folgenden Regeln halten.
Fakt ist: Für Fahrzeugführer gilt ein Handyverbot am Steuer. Das heißt, dass während der Fahrt lediglich mit einer Freisprechanlage telefoniert werden darf. Diese Regel gilt natürlich ausschließlich für den Fahrzeugführer und nicht für den Beifahrer oder andere Insassen. In der Straßenverkehrsordnung (Paragraph 23, Absatz 1a) heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Die Rechte von Autofahrern sind also klar definiert.
Was mit dem Handy alles verboten ist
Nicht nur das reine Telefonieren verstößt gegen das "Handyverbot am Steuer". Prinzipiell ist die Nutzung sämtlicher Handyfunktionen untersagt. So darf weder der Organizer noch das Diktiergerät oder das Notizbuch sowie das Navigationsgerät während der Fahrt benutzt werden. Gleiches gilt für den Musikplayer, und sogar das Wegdrücken von Anrufen oder das Ablesen von Nachrichten in der Voransicht auf dem Display verstößt gegen das Gesetz. Nicht einmal die Uhrzeit darf offiziell abgelesen werden - und SMS oder Chatnachrichten zu verfassen ist sowieso tabu. Grundsätzlich gilt also: Finger weg vom Handy. Sämtliche Vorstöße werden mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Wann das Telefonieren erlaubt ist
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Oktober 2014 entschieden, dass auch der Fahrzeugführer mit einem Handy telefonieren darf, solange der Motor dabei abgeschaltet ist - und nur dann. Diese Regelung beinhaltet auch die modernen Start/Stop-Automatiksysteme. Das heißt: Wenn Sie mit Ihrem Auto an einer Ampel stehen und das Fahrzeug automatisch oder manuell abgeschaltet wird, dürfen Sie telefonieren. Sobald der Motor aber wieder anspringt oder gestartet wird, gilt erneut das Handyverbot. Wer aber beispielsweise auf einen Seitenstreifen oder in einer Parkbucht bei laufendem Motor telefoniert, obwohl er steht, macht sich wiederum strafbar. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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