An manchen Tankstellen gilt für Motorradfahrer ein Helmverbot. Weigern sich Biker, den Helm abzunehmen, kann man ihnen den Zutritt zum Tankstellengebäude verweigern.
Die Tankstellenbetreiber weisen oft mit speziellen Hinweisschildern darauf hin, den Helm beim Betreten des Gebäudes abzunehmen, so der ADAC. Das sei zwar kein gesetzliches Verbot, begründet sich aber aus dem Hausrecht.
Helm ab, sonst Hausverbot
Sollten sich die Motorradfahrer nicht daran halten, könnte ihnen der Zutritt zum Tankstellengebäude verweigert und ein Hausverbot erteilt werden. Diese Sicherheitsanweisung wird mit der Gefahr von Überfällen durch Vermummte begründet, erläutert der Autoclub.
So ein Verbot gilt in der Regel auch in Corona-Zeiten. Besteht Maskenpflicht im Kassenhäuschen, gilt: Helm ab und Maske auf. Besonders ein Integralhelm verdeckt ein Gesicht meist viel mehr als eine Mundschutzmaske. Zudem tragen manche Biker auch noch eine Sturmhaube darunter, die oft nur die Augen als Sehschlitz offen lässt. (dms/dpa)
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