Ein Bußgeld fangen sich Autofahrer schnell ein. Dafür reicht eine Geschwindigkeitsübertretung um 21 Stundenkilometer. Bei gröberen Verstößen kommt oft ein Fahrverbot hinzu. Dieses in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, ist möglich – aber sehr schwierig.

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Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es den Bußgeldkatalog. Darin ist festgelegt, welche Geldbuße für ein bestimmtes Vergehen fällig wird. Bei den meisten Verstößen im Straßenverkehr handelt es sich um Massendelikte, die sehr häufig geschehen. Der Bußgeldkatalog soll für Gerechtigkeit sorgen, weil jeder für das gleiche Vergehen das gleiche Bußgeld zahlen muss.

Fahrverbot droht ab 31 km/h zu viel

Neben einem Bußgeld kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Monat Fahrverbot droht beispielsweise demjenigen, der innerhalb geschlossener Ortschaften 31 bis 40 km/h oder außerhalb geschlossener Ortschaften 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs war. Wer noch schneller unterwegs ist, muss seinen Führerschein entsprechend länger abgeben. Auch wer zu wenig Abstand zum Vordermann hält, muss unter Umständen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.

Keine Vorteile für finanzkräftige Verkehrssünder

Generell ist es in Deutschland nicht möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Niemand soll sich freikaufen können und vor allem sollen Menschen in einer besseren finanziellen Situation bei der Bestrafung nicht bevorteilt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Behörde, die das Bußgeld oder das Fahrverbot verhängt hat, vom festgelegten Regelsatz abweichen kann.

Beliebtes Argument zieht meist nicht

Viele Autofahrer würden gern ein höheres Bußgeld zahlen, statt ein Fahrverbot zu akzeptieren. Doch dafür müssen sie sehr gute Gründe vorbringen. Das Argument, man benötige sein Auto, um zur Arbeit zu kommen, zieht nicht. Im Gegenteil: Gerade wer sein Auto täglich nutzt und benötigt, sollte im Straßenverkehr besonders vorbildlich unterwegs sein. So sehen es viele Richter und wandeln das Fahrverbot daher nicht in ein höheres Bußgeld um.

Argumente müssen belegt werden

Ein Argument, das Richter unter Umständen gelten lassen, ist, wenn man das Auto benötigt, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern oder diesen zum Arzt zu fahren. Allerdings muss ein solcher Fall auch wirklich vorliegen und gegenüber dem Gericht belegt werden können. Doch eine Garantie für die Umwandlung eines Fahrverbots in ein Bußgeld ist auch das nicht.

Anwaltskosten bedenken

Wer versucht, das Fahrverbot mit einem höheren Bußgeld zu umgehen, sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Und auch dann ist es häufig sehr schwer, sein Ziel zu erreichen. Außerdem können die Kosten für juristischen Beistand in einem solchen Fall schnell mehrere 100 Euro betragen - ohne Rechtschutzversicherung ein teures Unterfangen. Dazu kommt das erhöhte Bußgeld, das aus eigener Tasche gezahlt werden muss.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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