Es passiert täglich auf deutschen Straßen: Nach einem Unfall begeht ein beteiligter Autofahrer Fahrerflucht – meist handelt es sich zwar um Blechschäden, doch der Tatbestand der Fahrerflucht ist schneller erfüllt, als so mancher glauben mag. Alles Wissenswerte rund um dieses ärgerliche Thema gibt es hier.

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Ein Verkehrsunfall ist schlimm genug, noch schlimmer ist es, wenn sich Unfallverursacher vom Ort des Geschehens entfernen. Das zählt nämlich im Falle von Personenschäden nicht nur als unterlassene Hilfeleistung, sondern auch als Fahrerflucht – also "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", wie das Vergehen amtlich genannt wird. Es handelt sich um einen Straftatbestand, der hierzulande leider immer noch alltäglich vorkommt, wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) schätzt. Aber selbst dann, wenn keine Person zu Schaden gekommen ist und nur ein Blechschaden vorliegt, handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Verursacher sich unerlaubt aus dem Staub macht.

Fahrerflucht kann massiv bestraft werden

Bei den immer voller werdenden Großstädten ist ein Parkrempler schnell passiert. So sieht der Gesetzgeber von einer Strafe ab, wenn Sie sich als Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden. Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur dann, wenn sich in dieser Zeit niemand sonst meldet. Der AvD weist zudem darauf hin, dass sich die Höhe des Schadens bei einem modernen Auto vor Ort kaum abschätzen lässt. Somit greift das Argument nicht, dass es sich ja ohnehin nur um einen Bagatellschaden handeln würde.

Hinzukommt, dass praktisch jede Beule mit Beseitigungskosten von mehr als 50 Euro relevant wird, wenn es anschließend um die rechtliche Beurteilung geht, ob der Tatbestand der Fahrerflucht nun vorliegt, oder nicht. Bei Schäden von mehr als 1.500 Euro droht neben einem Bußgeld außerdem noch der Entzug des Führerscheins – das gilt erst recht, wenn bei dem Unfall auch noch Personen zu Schaden gekommen sind. Zwei Punkte in Flensburg gibt es obendrauf. Sie werden erst nach 10 Jahren wieder aus der Kartei gelöscht.

So reagieren Sie bei einem Unfall richtig

Damit so etwas erst gar nicht passiert, sollten Sie nach einem Unfall in jedem Fall die Polizei informieren (die "110" funktioniert auch mit leerer Prepaidkarte) und anschließend die Wartezeit beachten. Diese ist je nach Ausmaß der Unfallschäden unterschiedlich und kann auch von den Witterungsverhältnissen, der Zeit und dem Ort abhängen. Der AvD warnt davor, die Unfallstelle zu verlassen, nur weil man sich selbst unschuldig fühlt.

Etwas anders verhält es sich jedoch, wenn es bei dem Unfall lediglich um leichte Blechschäden wie einigen Kratzern, Beulen oder einem abgeknickten Außenspiegel handelt. Dann ist es sinnvoll nach Absprache mit dem Unfallgegner die Fahrbahn freizumachen, um den fließenden Verkehr nicht unnötig zu behindern. Zuvor sollte allerdings das eine oder andere Foto des Schadens und der Unfallstelle gemacht werden.

Versicherungsschutz ist bei Fahrerflucht akut bedroht

Wer Fahrerflucht begeht, sollte sich darüber hinaus im Klaren sein, dass sein Versicherungsschutz durch dieses Verhalten bedroht wird. Nach allgemeinen Versicherungsbedingungen stellt das Entfernen vom Unfallort, ohne zunächst gewartet und die nötigen Vorkehrungen getroffen zu haben, eine Verletzung der Vertragspflichten dar. Im Klartext bedeutet das: Regress durch die eigene Haftpflichtversicherung und damit Beträge von bis zu 5.000 Euro, die der geschädigte Fahrer oder Halter nach dem Begleichen seines Schadens fordern kann. Auch wer im Besitz einer Vollkaskoversicherung ist, kann nicht mehr auf deren Zahlung hoffen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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