Rechts überholen ist auf deutschen Straßen in der Regel verboten. Ganz pauschal trifft diese Aussage allerdings nicht zu. Es gibt Ausnahmen, in denen der Überholvorgang auf der "falschen Seite" durchaus erlaubt ist. Aber wann?

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Vor allem auf der Autobahn sind Autofahrer immer wieder genervt, wenn es sich ein Schleicher auf der linken oder der mittleren Spur gemütlich gemacht hat. Wie gerne würde der eine oder andere einfach rechts vorbeiziehen, weil links kein Platz ist.

Doch rechts überholen ist laut § 5, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten - das lernt jeder bereits in Fahrschulzeiten. Denn "es ist links zu überholen", so der Wortlaut an dieser Stelle.

Wer sich trotzdem nicht an diese Regel hält und rechts überholt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn er erwischt wird. Rechts überholen ist also alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Rechts überholen auf der Autobahn

Doch tatsächlich gibt es Ausnahmen, in denen ein Überholvorgang auf der rechten Seite nicht verboten ist. Darauf macht unter anderem der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) aufmerksam.

Der wohl bekannteste Fall tritt dann ein, wenn im Grunde nichts mehr geht - sprich bei Stau oder Stop-and-go-Verkehr. Wenn sich eine Fahrzeugschlange an die andere reiht, dürften Autofahrer "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen", so legt es die StVO in § 7, Abs. 2a fest.

In einem konkreten Fallbeispiel heißt das: Wenn sich Fahrzeuge auf der linken Spur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h fortbewegen, dann darf rechts mit maximal 20 km/h mehr überholt werden. Dieses Szenario gilt sowohl auf der Autobahn als auch auf allen anderen mehrspurigen Straßen.

Aber aufgepasst: Diese Regelung gilt nur für offizielle Fahrspuren.

Wer nun beim Stau auf der Autobahn denkt, dass er bis zur nächsten Ausfahrt einfach den Standstreifen benutzen kann, der liegt gründlich daneben und muss ebenfalls mit einer empfindlichen Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auch innerorts gibt es Ausnahmen

Anders sieht das schon wieder auf dem Einfädelungsstreifen auf der Autobahneinfahrt aus.

Hier darf rechts überholt werden, Gleiches gilt auch für das Abbiegen in einem Autobahnkreuz, sobald Breitstreifen-Markierungen auf der Fahrbahn vorhanden sind und für Einfahrten auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Eine Strafe droht hingegen dann wieder, wenn man es rechts auf dem Ausfädelungsstreifen übertreibt, also beim Abfahren von einer Schnellstraße.

Hier darf laut StVO § 7a, Abs. 3. erst und nur dann "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden", wenn auf dem durchgehenden Fahrstreifen Stop-and-go-Verkehr herrscht oder gar nichts mehr geht.

Abgesehen von den Autobahnen und Schnellstraßen gibt es auch innerorts Ausnahmeregelungen, was rechts überholen angeht.

Besteht eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft aus mehreren Fahrstreifen, dürften sich Autofahrer frei für einen entscheiden und laut StVO mit Fahrzeugen (bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) auch hier rechts überholen - natürlich nur im Rahmen des Tempolimits.

Wenn ein anderes Fahrzeug links blinkt, um abzubiegen, darf ebenfalls rechts vorbeigefahren werden, Gleiches gilt bei Straßenbahnen, vor Ampeln oder dann, wenn sich Fahrzeuge aufgrund von Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn in unterschiedliche Richtungen einordnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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