Schwups, da war der 30. November vorbei. Aber keine Sorge, Autofahrer können unter gewissen Bedingungen auch noch nach diesem Stichtag in eine andere Kfz-Versicherung wechseln.
Für eine zweistellige Millionenzahl von Autofahrern wird die Kfz-Versicherung teurer. Nach Angaben aus der Branche und großer Online-Vergleichsportale sind die Preise in der laufenden Wechselsaison im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.
Für viele Autobesitzer war der 30. November der reguläre Stichtag für die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung. Manchmal können Autofahrer aber trotzdem noch kündigen, teilt Bund der Versicherten (BdV) mit.
Kündigen sei in mehreren Fällen möglich. Zum Beispiel wenn der Anbieter die Beträge erhöht, aber die Leistung nicht verbessert hat. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung können Autofahrer dann kündigen. Die Kündigung werde frühestens zum Zeitpunkt der geplanten Erhöhung wirksam.
Zwei Drittel der Versicherungen im Preis gestiegen
Geschätzt zwei Drittel aller Kfz-Versicherungskunden in Deutschland seien in diesem Jahr Preiserhöhungen ins Haus geflattert, heißt es beim größten deutschen Kfz-Versicherer Huk Coburg. Nach Angaben der Online-Versicherungsmakler Check24 und Verivox, über die eine Millionenzahl von Policen vermittelt wird, sind im Vergleich zu Ende 2016 nicht nur die Durchschnittpreise gestiegen, sondern auch die Tarife für die günstigsten Angebote.
Stichtag für die Kündigung einer Kfz-Police zum Jahresende war der 30. November. Im Falle einer Preiserhöhung verlängert sich die Kündigungsfrist bis zum Jahresende - aber das weiß längst nicht jeder Kunde. Viele Versicherer haben sich zudem eines Manövers bedient, um den Eifer bei der Suche nach einer neuen Kfz-Police zu dämpfen: "Dieses Jahr haben viele Versicherer ihre Rechnungen erst sehr spät im November verschickt", sagte Björn Hinrichs, Branchenleiter Versicherungen bei Arvato Financial Services in Wiesbaden.
Kündigen können Kunden auch in diesen Fällen
Wenn der Versicherer seine Bedingungen geändert hat, lässt sich der Vertrag ebenfalls innerhalb von sechs Wochen kündigen. Tritt ein Schadenfall in der Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung ein, dürfen Versicherte ebenfalls innerhalb eines Monats zu kündigen, nachdem der Versicherer die Regulierung anerkannt oder verweigert hat. In beiden Fällen könne der Versicherte sich aussuchen, ob er sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen möchte.
Und wer in der Laufzeit ein Auto ab- und ein neues anmeldet, kann fristlos kündigen. "Bevor sie aber kündigen, sollten Versicherte ganz genau überprüfen, dass sie bei der neuen Versicherung auch wirklich gleiche oder bessere Bedingungen als bisher bekommen", sagt Bianca Boss vom BdV.
Noch wichtiger: Wechselwillige sollten vor einer Kündigung sichergehen, dass sie in der Kaskoversicherung mit ihrem Fahrzeug auch tatsächlich aufgenommen werden und in der neuen Haftpflicht vergleichbare Risikosummen bekommen. © dpa
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