Wenn es auf der Windschutzscheibe plötzlich laut klackt, ist häufig ein Steinschlag die Ursache. Experten raten im Fall eines solchen Schadens zügig zu reagieren, um teure Folgeschäden zu vermeiden.
Ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist schnell geschehen. Hinter den Unwetterschäden gehören die unliebsamen Glasschäden am Auto zu den größten Posten von Kfz-Versicherern. Jährlich entsteht hier nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Schadenssumme von rund 1,2 Milliarden Euro. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Autofahrern, die von einem Steinschlag betroffen sind, zu schneller Reaktion. Und damit ist nicht die Reparatur des Schadens gemeint, sondern das Notieren von Ort und Zeit sowie des Kennzeichens des Verursachers – falls es einen gibt.
Bei Steinschlag: Situation einprägen
Denn jeder Autofahrer ist dafür verantwortlich, seine Ladung ausreichend zu sichern. Darüber hinaus muss der Zustand des Fahrzeugs jederzeit einwandfrei sein. So kann ein Fahrer eines Kiestransporters etwa dafür haftbar gemacht werden, wenn er einen Teil seiner Ladung verliert. Das gilt genauso für hochgeschleuderte Steinchen, die im Reifenprofil eines Baufahrzeugs klemmen und während der Fahrt herausgeschleudert werden.
In einem solchen Fall sollten Sie sich die Situation einprägen, alle relevanten Daten aufschreiben und im Idealfall den Verursacher auf die Situation aufmerksam machen. Der zuständige Versicherer lässt sich außerdem über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Steine auf der Fahrbahn sind ein "unabwendbares Ereignis"
Hochgeschleuderte Steinchen, die durch den normalen Verkehr auf der Fahrbahn auf die Scheibe krachen, stellen rechtlich eine andere Situation dar. Meist wird davon ausgegangen, dass der mögliche Verursacher trotz umsichtiger Fahrweise nicht in der Lage war, Splitt und Kies auf dem Asphalt rechtzeitig zu umfahren. Daher wird vom "unabwendbaren Ereignis" gesprochen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings bei aufgestellten Warnhinweisen ("Rollsplitt" oder "Verunreinigte Fahrbahn"): Wer sich hier nicht an die auferlegte Geschwindigkeitsbeschränkung hält oder sogar überholt, kann für Steinschlagschäden an nachfolgenden Fahrzeugen haftbar gemacht werden, gibt der AvD zu bedenken.
Die Teilkasko übernimmt den Schaden
Wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug einen Steinschlag feststellen, sollte zunächst geprüft werden, ob dieser repariert werden kann oder gleich die ganze Scheibe getauscht werden muss. Bei kleinen Rissen oder Schadstellen kann oft ein Kunstharz eingesetzt werden, um die Scheibe wieder fit zu machen. Als Inhaber einer Teilkaskoversicherung können Sie beruhigt sein: Die Police übernimmt im Normalfall alle Schäden durch Steinschlag. Einzig die vorhandene Selbstbeteiligung müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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