Zack, klemmt das Knöllchen hinter der Scheibe. Dabei wollten Sie doch nur kurz in zweiter Reihe parken. Kleine Parksünden können aber ganz schön teuer werden. Umso wichtiger ist, dass Sie wissen, was Sie in nicht dürfen.

Mehr zum Thema Mobilität

Das Auto mal eben nicht so abstellen, wie es eigentlich vorgesehen ist - sprich: in zweiter Reihe, auf dem Radweg oder ganz woanders. Genau das machen Autofahrer immer wieder mehr oder weniger bewusst, um Zeit zu sparen. Dumm nur, wenn in dem Moment eine Streife oder das Ordnungsamt vorbeikommt und ein Knöllchen hinter die Scheibenwischer klemmt. In manchen Situationen kann Falschparken aber auch richtig teuer werden.

Unterschied zwischen halten und parken

Der Bußgeldkatalog für Parkvergehen ist lang - sehr lang. Es gibt praktisch kein Parkvergehen, das hier nicht aufgeführt ist. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen falschem Halten und falschem Parken. Erst wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, handelt es sich um einen echten Parkvorgang. Als Haltevorgang wird grundsätzlich jede Fahrtunterbrechung angesehen, die nicht auch die Verkehrslage zurückzuführen ist.

Bußgelder für falsches Halten

Ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro droht beim Halten an "engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist". Wer dabei jemanden behindert, kann schnell 15 Euro los werden. Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten kostet ebenfalls 10 Euro, 15 Euro werden für Halten in zweiter Reihe fällig (mit Behinderung 20 Euro).

Selbst nicht ausreichend platzsparendes Halten (10 Euro), unberechtigtes Halten in einer Nothalte- und Pannenbucht (20 Euro) oder auf Schienen parken (20 Euro; mit Behinderung 30 Euro) gibt es Strafen.

Bußgelder für falsches Parken

Das "Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot und im eingeschränkten Halteverbot" wird grundsätzlich mit 15 Euro bestraft, bei Behinderung werden schnell 25 Euro daraus. Wer länger als eine Stunde falsch parkt, kassiert ein Knöllchen in Höhe von 25 Euro (mit Behinderung 35 Euro). Das Parken auf Geh- und Radwegen kostet 20 Euro (mit Behinderung/länger als eine Stunde 30 Euro).

Wer sein Auto unberechtigterweise an Engstellen parkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert kassiert sogar ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt ins Flensburg. Parken vor und in Feuerwehrzufahrten hat 30 Euro zur Folge (mit Behinderung 60 Euro und einen Punkt ins Flensburg).

Parken in zweiter Reihe kosten 20 bis 25 Euro (mit Behinderung). Bei einer Dauer von mehr als 15 Minuten 30 bis 35 Euro. Sperrflächen sind dem Gesetzgeber 25 Euro Bußgeld wert. Das Parken in verkehrsberuhigten Zonen kostet mindestens 10 Euro (mit Behinderung 15 Euro) und bei einer Dauer von mehr als drei Stunden 20 bis 30 Euro.

Weitere Parkverstöße, die teuer werden

Wer "im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist" parkt, riskiert 10 Euro, bei Behinderung 15 Euro und ab 3 Stunden 20 bis 30 Euro.

Das "Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer" kostet bei bis zu 30 Minuten 10 Euro, bei einer Stunde 15 und dann bis drei Stunden jeweils fünf Euro mehr. Maximal sind 30 Euro Bußgeld drin.

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostete 35 Euro, Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen 30 bis 35 Euro. Wer den Abfahrtsweg eines anderen Fahrzeugs versperrt, dem drohen 20 Euro Erleichterung und "Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes oder einem Anhänger über 2 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichtes" werden 30 Euro fällig.

Und wer es für nötig hält doch tatsächlich auf der Autobahn zu parken, der riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.