„Ich bremse auch für Tiere“ ist an sich ein sympathisches Motto, im Ernstfall aber schnell ein Fehler. In brenzligen Situationen sind Autofahrer manchmal gut beraten, sich gegen die Tierliebe und für die Sicherheit zu entscheiden.
Es passiert auf Landstraßen, die durch Wälder und Felder führen – oder mitten in der Stadt: Unvermittelt läuft ein Tier vor dem Wagen auf die Straße. Womöglich bleibt es gar vor dem Auto stehen. Dann muss der Fahrer in Sekundenschnelle reagieren, und zwar möglichst richtig.
Bremsen für Tiere kann Mitschuld bedeuten
Das ist bei einer drohenden Kollision mit einem Kleintier nicht ganz einfach. Grundsätzlich muss laut § 4 der Straßenverkehrsordnung jeder Verkehrsteilnehmer so viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass er bei plötzlicher Bremsung rechtzeitig anhalten kann. Die gleiche Vorschrift besagt aber auch, dass niemand ohne zwingenden Grund stark bremsen darf.
Vor Gericht gilt ein großes Tier eher als „zwingender Grund“ als ein kleines. Wer wegen einer Taube oder einem Igel scharf bremst und dadurch zum Auslöser eines Auffahrunfalls wird, bekommt bei einer gerichtlichen Kostenregulierung regelmäßig mindestens eine Teilschuld, in Einzelfällen sogar die ganze Schuld angerechnet. Bei großen Tieren wie etwa Schafen, Kühen oder großen Hunden sehen Gerichte jedoch eine Vollbremsung eher als gerechtfertigt an.
Hupen verscheucht Tiere nahezu immer
Bei Wildwechseln kann es in der Nacht passieren, dass Wildschweine, Rehe oder andere Tiere einfach auf der Straße stehen bleiben. Ist rechtzeitiges Anhalten möglich, sollte man sofort das Fernlicht ausschalten und die Hupe betätigen. Das Geräusch wird die Tiere vertreiben.
In Notsituationen stark bremsen und geradeaus fahren
Sollten die Tiere zu nah für eine sichere Bremsung sein, lautet die Devise: voll auf die Bremse, Lenkrad fest geradeaus halten, nicht ausweichen! Denn panikartige, heftige Ausweichmanöver sind viel gefährlicher als eine Kollision. Es drohen lebensgefährliche Situationen wie der Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr, mit Bäumen und anderen Hindernissen am Wegesrand bis hin zu einem ein Überschlag.
Sollte es zu einem Unfall mit Tieren gekommen sein, ist wie bei jedem Unfall zunächst die Unfallstelle mit einem Warndreieck zu sichern. Handelt es sich um einen Wildunfall, sollten Autofahrer die Polizei informieren.
Polizei bei Tierunfällen immer benachrichtigen
Bei Unfällen mit größeren Wildtieren kommt es häufig vor, dass die Tiere nicht tot, sondern schwer verletzt sind. In solchen Fällen ist es das Beste, Abstand zu den Tieren zu halten. Verletzte Wildtiere können bissig sein und bei Behandlungsversuchen gefährlich werden. Die Polizei wird den zuständigen Förster oder Jagdpächter informieren, die über das weitere Vorgehen entscheiden.
Sollten Sie den Unfallort einfach verlassen, handelt es sich zwar nicht um Fahrerflucht – dieser Tatbestand trifft nur zu, wenn es weitere menschliche Unfallbeteiligte gibt. Sollte bei dem Unfall ein Tier verletzt worden sein, liegt allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Schon deshalb sollten Sie in solchen Fällen grundsätzlich die Polizei benachrichtigen.
Bei Wildunfällen liegt ein weiterer Grund zur Benachrichtigung der Polizei darin, dass diese eine Unfallbescheinigung ausstellen kann. Eine solche Bescheinigung ist die Grundlage, um den Vorfall bei der Versicherung zu regulieren.
Kaskoversicherung bezahlt nur bei Haarwild
Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, geht bei einem Wildunfall allerdings leer aus. Wildtiere gehören niemandem, folglich haftet niemand für sie. Besser sieht es bei einer Kaskoversicherung aus. Die haftet – allerdings nur für Unfälle mit Haarwild. Dazu zählen Hirsche, Rehe, Wildschweine, Kaninchen, Füchse und einige weitere Arten. Unfälle mit anderen Tieren, insbesondere Vögeln, reguliert die Kaskoversicherung nicht.
Bei Haustieren oder landwirtschaftlichem Vieh haftet bei einem Unfall meist der Tierbesitzer. Der muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Vierbeiner keine Gefährdung ausgeht. Aus diesem Grund sichern sich viele Halter mit einer Tierhaftpflichtversicherung ab, die bei Bedarf einspringt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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