Manchmal wollen Leasingnehmer ihre Verträge vorzeitig beenden. Dann können Mietinteressenten die Verträge günstig übernehmen – ohne eine Anzahlung leisten zu müssen. Zuvor ist es aber wichtig, sowohl die Verträge als auch das Auto sorgfältig zu prüfen.

Mehr Auto-Themen finden Sie hier

Autoleasingverträge dauern in der Regel zwar nur drei oder höchstens vier Jahre. Dennoch können oder wollen manche Leasingnehmer die Verträge nicht bis zum Ende erfüllen.

Vielleicht ist das Auto zu klein für die neu gegründete Familie. Oder der Leasingnehmer kann sich die Raten schlicht nicht mehr leisten. Dann werden meist Nachfolger gesucht, die das Fahrzeug kurzfristig übernehmen.

Sonderzahlung bei Vertragsübernahme entfällt

Größter Vorteil der Leasingübernahme ist, dass bei Vertragsübernahme keine Sonderzahlung fällig wird. Die hat schließlich schon der ursprüngliche Leasingnehmer zu Beginn des Vertragsverhältnisses geleistet.

Nur die monatlichen Raten sind zu begleichen. Dadurch fallen die Gesamtkosten des Leasings deutlich niedriger aus, als wenn ein Neuwagen geleast wird.

Interessenten können ein Auto auf diesem Wege auch dann übernehmen, wenn sie gerade keinen größeren Betrag für Kauf oder Sonderzahlung zur Verfügung haben.

Außerdem stehen Leasingverträge für unterschiedlich lange Zeiträume zur Wahl, bis hinunter zu ein paar Monaten. Für Neuverträge gibt es diese Möglichkeiten nicht.

Ausstattung ist nicht wählbar

Gleichzeitig gibt es auch Nachteile. Einer ist, dass es im Unterschied zu Neuwagen keine Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Farbe und Ausstattung gibt.

Immerhin können angehende Leasingnehmer oft unter mehreren Fahrzeugen eines Typs genau das Exemplar wählen, das den eigenen Vorstellungen am nächsten kommt.

Über die Konditionen gibt es keinen Verhandlungsspielraum, da der Vertrag bereits geschlossen wurde. Das heißt, die Höhe der monatlichen Raten, das Enddatum und die pro Jahr freigegebenen Kilometer wurden schon vertraglich fixiert.

Gerade der letzte Punkt kann zum Problem werden, wenn der neue Leasingnehmer doch mehr fahren möchte, als der Vorgänger vereinbart hat.

Die Verträge werden per sofort oder ab einem bestimmten Datum angeboten. Beim Beginn der Übernahme könnte eventuell Verhandlungsspielraum bestehen, denn sie ist kein Bestandteil des Leasingvertrages.

Interessante Verträge werden online angeboten

Zu finden sind solche Leasingangebote vor allem bei spezialisierten Börsen im Internet. Bei der Suche mit dem Stichwort "Leasingübernahme" lassen sich solche Leasingmärkte leicht finden.

Dort inserieren Personen, die sich von ihrem Leasingauto trennen möchten. Nach Auswahl von Marke und Typ sowie der höchsten akzeptierten Monatsrate werden die infrage kommenden Autos aufgelistet.

Die Kontaktaufnahme, die erste Besichtigung und die Probefahrt laufen ab wie bei einem Autokauf. Danach ist jedoch die Abwicklung des Geschäfts nicht sofort möglich. Vorher muss die Leasingbank über die beabsichtigte Vertragsübernahme informiert werden.

Der Kandidat für die Leasingübernahme muss der Leasingbank seine persönliche Daten mitteilen, damit sie die Bonität prüfen kann.

Fällt die Auskunft positiv aus, erhält der Interessent einen Vertrag zum Leasingeintritt zur Unterschrift. Wird die geleistet, ist das Geschäft besiegelt.

Sorgfältige Prüfung des Autos wichtig

Bevor es zur Übergabe des Fahrzeugs kommt, sollte eine besonders sorgfältige Prüfung des Autos erfolgen, denn in absehbarer Zeit muss der neue Leasingnehmer das Auto zurückgeben.

Für alle dann vorhandenen Mängel muss der aktuelle Fahrer einstehen – auch dann, wenn sie womöglich vom Vorgänger verursacht wurden.

Deswegen: Wer nicht selbst das Wunschauto auf Herz und Nieren prüfen kann, braucht einen Gutachter, der etwaige Mängel protokolliert.

Diese mindestens 70 Euro Honorar gehören zu den üblichen Nebenkosten bei der Leasingübernahme. Ist alles protokolliert, kann endlich die Übergabe des Schlüssels erfolgen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.