Viele Autohersteller locken heute mit niedrigen Leasingraten. Interessenten sollten aber besser zwei Mal hingucken und auf versteckte Kosten achten.

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Wer heutzutage einen Neuwagen fahren, ihn aber nicht gleich kaufen möchte, der kann auf zahlreiche Leasingangebote zurückgreifen. Viele Hersteller bieten für Fahrzeuge Leasingraten an, die zumindest auf den ersten Blick sehr günstig erscheinen. Dabei verstecken sich in einigen Klauseln Zusatzkosten, die schnell übersehen werden. Umso wichtiger ist es, sich das Kleingedruckte vor der Unterschrift genau durchzulesen.

Vertrag und Versicherung

Viele Leasingverträge sind an eine bestimmte Kilometerlaufleistung gebunden. Beim sogenannten Kilometerleasing wird eine bestimmte Anzahl von Kilometern festgeschrieben. Wer diesen Grenzwert überschreitet, muss für jeden weiteren Kilometer extra zahlen - das kann teuer werden.

Einige Leasingverträge beinhalten zudem ein Kfz-Versicherungspaket. Das kann von Vorteil sein, aber auch von Nachteil. Werfen Sie einen Blick auf die genauen Vertragsmodalitäten. In einigen Fällen ist es günstiger, unabhängig vom Leasingvertrag eine eigene Kfz-Versicherung abzuschließen.

Den Restwert berücksichtigen

Der Restwert eines Leasingfahrzeugs richtet sich häufig nach den jeweiligen Markpreisen. Da diese nicht konstant sind, kann es hier zu Nachzahlungen kommen. Wer sich für das sogenannte Restwertleasing entscheidet, muss damit rechnen, dass die Leasingbank beim Weiterverkauf des Fahrzeugs nicht den gewünschten Betrag erzielt. In einigen Verträgen wird allerdings festgeschrieben, dass der Fahrer diese Differenzkosten selbst tragen und nachzahlen muss.

Doch selbst wenn der Restwert vertraglich festgeschrieben ist, kann es immer noch zu Zusatzkosten kommen. Nämlich dann, wenn ein Gutachter bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden, Kratzer, Beulen oder Ähnliches entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob es sich dabei um "normale" Gebrauchsspuren handelt oder der Halter das Auto überstrapaziert hat. Letzteres kann zu einer Wertminderung des Leasingfahrzeugs führen, wofür der Kunde mitunter aufkommen muss. Dabei sollte wiederum beachtet werden, dass der Halter lediglich für die Wertminderung und nicht für die komplette Reparatur zur Kasse gebeten wird. Ebenfalls darf keine Umsatzsteuer berechnet werden.

Was passiert bei einem Unfall?

Gleiches gilt für einen Unfall. In einigen Fällen müssen Leasingpartner die Kosten für die Wertminderung zusätzlich berechnen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass der Leasingvertrag genau für diesen Fall eine Zusatzversicherung (Gap-Versicherung) beinhaltet, die vor der Übernahme von Unfallkosten schützt. Diese Versicherung springt beispielsweise dann ein, wenn der Wagen nur kurz nach Leasingbeginn einen Totalschaden erleidet. Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den bereits gezahlten Leasingraten übernimmt in dem Fall die Versicherung.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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