Wer während der Autofahrt zu laut Musik hört oder sich noch schnell ein Brötchen oder einen Kaffee auf dem Weg zur Arbeit gönnt, ist während der Fahrt abgelenkt und hat sogar nur eine Hand zum Lenken frei. Wer dann einen Unfall baut, muss dann möglicherweise die Konsequenzen tragen.

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Nicht nur Handys lenken im Auto ab. Auch wer Kaffee trinkt, etwas isst oder sogar einfach nur laut Musik hört, ist beim Fahren nicht mehr voll bei der Sache. Wer trotzdem nicht drauf verzichten kann, könnte bei einem Unfall zur Kasse gebeten werden. Auf die folgenden Dinge sollten Sie daher besser verzichten, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind.

Zu laute Musik im Auto

Der TÜV Rheinland warnt davor, im Auto zu laut Musik zu hören. Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland sagt dazu: "Grundsätzlich darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann". Darüber hinaus kann sich laute Musik auch auf ihr Umfeld auswirken. Die Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer wird demnach auch im Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung angeführt, in dem es heißt: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Welche Folgen können eintreten?

Wenn die Musik zu laut ist und dadurch beispielsweise nachweislich ein Rettungsfahrzeug behindert wird, dann handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei mit einem Bußgeld von zehn Euro tadeln kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Musik aus den Autoboxen kommt oder Sie mit Kopfhörern Musik hören. Schlimmer wird es allerdings, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder sogar selbst verursacht haben. In diesem Fall könnte der Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung gefährdet sein. Die Versicherungen könnten sogar Regressansprüche geltend machen.

Essen, Kaffee trinken und Co.

Natürlich ist das Essen und Trinken im Auto nicht verboten und wird in der Regel auch nicht bestraft. Fakt ist aber, dass Autofahrer, die ein Börtchen oder einen Becher Kaffee in der Hand halten, während der Fahrt nicht beide Hände zur Verfügung haben und somit wesentlich langsamer auf eine plötzlich auftretende Gefahrensituation reagieren können. Kommt es zu einem Unfall, bei dem Sie nachweislich abgelenkt waren, kann die Kfz-Versicherung darin eine "grobe Fahrlässigkeit" sehen und der Versicherungsschutz ist gefährdet.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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